Dezember 2015 |
151206 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, daß das geplante "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" für die Stromverbraucher einen Nutzen bringt, der die Kosten überwiegt, wie die Bundesregierung behauptet. Am 4. Dezember beanstandete er in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf insbesondere die mögliche Zwangsumrüstung von Kleinverbrauchern auf "intelligente Zähler" mit Daten-Fernübertragung zum Meßstellenbetreiber, die zuvor von den Verbraucherzentralen und Verbraucherbänden kritisiert worden war (151102). Alternativ machten die einzelnen Ausschüsse des Bundesrats gleich drei unterschiedliche Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfs in diesem Punkt. Da es sich um kein Einspruchsgesetz handelt, dürften allerdings nur die beiden schwächeren Chancen haben, von der Bundesregierung akzeptiert zu werden.
Der Position der Verbraucherschützer entspricht am ehesten die Empfehlung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, die Umrüstung von Haushalten und anderen Kleinverbrauchern mit einem jährlichen Strombezug von weniger als 6000 Kilowattstunden von der Einwilligung des betroffenen Letztverbrauchers abhängig zu machen. Die vorgesehene Regelung lasse eine Abwägung der unterschiedlichen schützenswerten Interessen vermissen und übersehe wesentliche Verbraucher-und Datenschutzbelange. Die Einsparungen beim Stromverbrauch, die sich angeblich durch die Umrüstung erzielen lassen, würden durch höhere Betriebskosten wieder aufgebraucht. Demgegenüber ergäben sich Risiken bei Datenschutz und Datensicherheit. Intelligente Meßsysteme würden massenhaft sensible Daten zum Stromverbrauch und persönlichem Verhalten im privaten Bereich sammeln. Ihr Einsatz müsse daher im Ermessen und Entscheidungsspielraum der privaten Endverbraucher liegen.
Der Wirtschaftsausschuß möchte ebenfalls erreichen, daß Kleinverbraucher dem Einbau sogenannter intelligenter Meßsysteme widersprechen und ihn damit verhindern können. Der Meßstellenbetreiber wäre in diesem Fall verpflichtet, den Anschlußnutzer schriftlich über dessen Widerspruchsrecht zu informieren. Wenn der Anschlußnutzer ablehnt, müßte der Meßstellenbetreiber auf die Fernübertragung und -auswertung der Daten verzichten. Es bliebe ihm aber unbenommen, den alten Zähler durch eine digitale Ausführung mit erweiterten Möglichkeiten der Datenerfassung zu ersetzen.
Der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit begnügt sich dagegen mit der Forderung, daß die Letztverbraucher die Einbindung ihres Meßsystems in ein Kommunikationsnetz ablehnen können. Dies würde bedeuten, daß der Meßstellenbetreiber zwar die Datenerfassung vor Ort digitalisieren und auch mit "intelligenten" Komponenten ausstatten dürfte, auf Verlangen des jeweiligen Verbrauchers aber auf die Fernübertragung und -auswertung der Daten verzichten müßte. Der Umweltausschuß hält das für eine "smarte Lösung", weil so beim Wechsel des Anschlußnutzers bzw. Mieters jederzeit problemlos auf die eine oder andere Variante umgestellt werden könne. Die Kosten der Umrüstung hätten freilich jeder Verbraucher zu tragen, ob er den Datenversand zum Meßstellenbetreiber erlaubt oder ihn ablehnt.