September 2015

150911

ENERGIE-CHRONIK


Netzentwicklungspläne werden künftig nach dem Zieljahr benannt

Die Bundesnetzagentur hat am 4. September die aktuellen Netzwicklungspläne für den Bau von Höchstspannungsleitungen an Land (NEP) und für die Anbindung von Offshore-Windparks (O-NEP) bestätigt. Zugleich hat sie die Netzentwicklungspläne erstmals nicht nach dem Jahr ihrer Erstellung, sondern nach dem Zieljahr benannt (die Pläne stellen jeweils den Ausbaubedarf für die nächsten zehn Jahre dar). Deshalb wird nun aus dem bisherigen Netzentwicklungsplan Strom 2014 der Netzentwicklungsplan Strom 2024 (NEP 2024) und aus dem bisherigen Offshore-Netzentwicklungsplan 2014 der Offshore-Netzentwicklungsplan 2024 (O-NEP 2024). Auf Anfrage begründete die Behörde die Umstellung damit, daß so eine bessere Übersicht über die Dokumente gewährleistet sei, die mit der Erarbeitung und Konsultation der Netzentwicklungspläne verbunden sind. Lediglich der dazugehörige Umweltbericht werde weiterhin nach dem Erstellungsjahr benannt.

Aus dem Netzentwicklungsplan 2024 ergibt sich der zweite"Bundesbedarfsplan"

Beide Pläne waren von den Übertragungsnetzbetreibern im Frühjahr 2014 veröffentlicht und im November 2014 in einer überarbeiteten Fassung der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt worden. Nach der nun erfolgten Bestätigung werden sie wie ihre Vorgänger – die beiden NEP aus den Jahren 2012 und 2013 sowie der 2013 erstmals vorgelegte O-NEP – zusammen mit dem dazugehörigen "Umweltbericht 2014" der Bundesregierung zugeleitet. Diese ist nach § 12e des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, den Netzentwicklungsplan mindestens alle drei Jahre als Entwurf für den "Bundesbedarfsplan" vorzulegen, der dem Bundesbedarfsplangesetz als Anlage beigefügt wird. Da seit der Verabschiedung des ersten Bundesbedarfsplans (130408) schon zweieinhalb Jahre vergangen sind , werden somit die beiden Netzentwicklungspläne für das Zieljahr 2024 zugleich den zweiten Bundesbedarfsplan bilden.

Von sieben beantragten Offshore-Anbindungen wurden nur drei bestätigt

Der bestätigte NEP 2024 umfasst Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen auf bestehenden Trassen über eine Länge von 3.050 Kilometer und Neubauvorhaben mit einer Gesamtlänge von rund 2.750 Kilometer. Das sind 750 Kilometer mehr, als der bisher gültige Bundesbedarfsplan mit 2.300 Kilometer vorsieht. Dabei hat die Bundesnetzagentur von den 92 Ausbau- und Verstärkungsmaßnahmen, die von den Übertragungsnetzbetreibern im zweiten Entwurf des NEP 2024 gewünscht wurden, nur 63 bestätigt.

Bei den Neubauvorhaben hat die Bundesnetzagentur von den sieben Offshore-Anbindungen, die von den Übertragungsnetzbetreibern beantragt wurden, nur drei bestätigt. Es handelt sich um die Systeme NOR-3-3 (DolWin6 mit 900 MW), NOR-1-1 (DolWin5 mit 900 MW) und OST-B-1 (500 MW in der Ostsee), die von 2018 bis 2020 in Angriff genommen werden sollen. Neue Anschlußmöglichkeiten in der Nordsee eröffnen sich damit in den nächsten zehn Jahren nur für die Windparks im Cluster 3 (Gode Wind 04, Innogy Nordsee, Delta Nordsee) und im Cluster 1 (Borkum Riffgrund West und OWP West).

Über den Verlauf der östlichen HGÜ-Trasse in Bayern müssen letztendlich die Politiker entscheiden

Beim Neubau von Höchstspannungsleitungen an Land, den der jetzige Bundesbedarfsplan mit 2.700 Kilometer veranschlagt, ergibt sich ein Zuwachs um 50 Kilometer. Die wichtigste Änderung betrifft die östliche Gleichstrom-Trasse "D", die ursprünglich von Lauchstädt bei Halle zum Umspannwerk Meitingen bei Augsburg führen sollte. Da es in Bayern heftige Proteste gegen die Trassenführung gab, die sich die Landesregierung zueigen machte (140201), wird diese HGÜ-Trasse nun von Wolmirstedt, das ungefähr 140 Kilometer nördlich von Lauchstädt liegt, nach Gundremmingen geführt (140716, 141109).

Auch das Kernkraftwerk Isar bei Landshut sei elektrotechnisch als Endpunkt der HGÜ-Trasse D geeignet, meinte dazu der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Seine Behörde müsse sich aber bei der Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit auf die gesetzlich verankerten netztechnischen Aspekte beschränken. Sie habe deshalb den von den Übertragungsnetzbetreibern beantragten Leitungsbau von Wolmirstedt nach Gundremmingen bestätigt. Es sei "Sache des Gesetzgebers, inwieweit er bei der verbindlichen Festlegung des Netzausbaubedarfs im Bundesbedarfsplangesetz zusätzliche Aspekte in die Abwägung einbezieht oder bestimmte Aspekte anders gewichtet".

 

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