Mai 2012 |
120508 |
ENERGIE-CHRONIK |
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Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben am 30. Mai zum ersten Mal den "Netzentwicklungsplan" veröffentlicht, den sie gemäß § 12b des neugefaßten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bis zum 3. Juni 2012 und anschließend jeweils jährlich bis zum 3. März der Bundesnetzagentur vorzulegen haben. Der Entwurf wird bis 10. Juli unter www.netzentwicklungsplan.de öffentlich zur Konsultation gestellt. Danach soll er in der zweiten Augusthälfte in überarbeiteter Fassung der Bundesnetzagentur übergeben werden. Diese hat ihn dann zu bestätigen (§ 12c) und der Bundesregierung als Grundlage für deren "Bundesbedarfsplan" zu übermitteln (§ 12e).
Der Entwurf wurde am 29. Mai von den Geschäftsführern der vier Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO, Amprion, 50Hertz und TransnetBW dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, übergeben. Mitanwesend waren die Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und der neue Bundesumweltminister Peter Altmaier. Merkel hatte schon zuvor angekündigt, daß beim bevorstehenden Treffen mit den Ministerpräsidenten Länder am 14. Juni auch über einen Zeitplan zur Umsetzung dieses ersten Netzentwicklungsplans beraten werde (120502).
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben enthält der Netzentwicklungsplan drei Szenarien für die nächsten zehn Jahre und ein weiteres für die wahrscheinliche Entwicklung in den nächsten zwanzig Jahren (§ 12a). Nach dem Leitszenario ist bis zum Jahr 2022 der Ausbau bestehender Trassen auf einer Länge von 4.400 Kilometern sowie der Neubau von insgesamt 3.800 Kilometer neuen Trassen erforderlich. Von den neuen Trassen entfallen 1.700 Kilometer auf Drehstrom- und 2.100 Kilometer auf Gleichstrom-Leitungen. Die Gesamtkosten werden mit 20 Milliarden Euro veranschlagt. In dieser Summe nicht inbegriffen sind die Kosten für den Anschluß der Offshore-Windparks vor der deutschen Küste, die auf weitere 12 Milliarden Euro geschätzt werden.
Der Netzentwicklungsplan beschreibt lediglich den Übertragungsbedarf zwischen Anfangs- und Endpunkten. Konkrete Trassenkorridore werden erst in der Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur und in der Raumordnung durch die Genehmigungsbehörden der Bundesländer festgelegt. Im Anhang des Netzentwicklungsplans werden deshalb zahlreiche Ausbauprojekte der vier Übertragungsnetzbetreiber detailliert auf Kartenausschnitten beschrieben, die dafür notwendigen Neubau-Trassen aber nur durch vage Einfärbung des Raums zwischen den Netzpunkten dargestellt.
Als Berechnungsgrundlage für die Netzplanung wird ein "Startnetz" zugrundegelegt. Neben dem bereits in Betrieb befindlichen Netz umfaßt dieses Startnetz auch solche Netzausbauten, die im 2009 verabschiedeten "Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG" (090506) vorgesehen sind sowie solche Projekte, die in Bau oder Planung so weit fortgeschritten sind, daß mit ihrer Realisierung gerechnet werden kann.