März 2015 |
150308 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung hat offenbar eingesehen, daß es den geplanten Netzausbau eher behindert als fördert, wenn die Übertragungsnetzbetreiber jedes Jahr einen neuen "Netzentwicklungsplan" vorlegen müssen. Am 25. März verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus. Neben erweiterten Möglichkeiten zur teilweisen Verkabelung von Höchstspannungsleitungen sieht er vor, die Netzentwicklungspläne für den Strom- und Gasbereich nur noch alle zwei Jahren zu aktualisieren.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) begründete die vorgesehene Verlängerung des Turnus damit, daß sich so die von den Netzausbauten betroffenen Bürger "besser in den Prozeß der Planung der Netze einbringen und die damit einhergehenden Entscheidungen besser verstehen können". Künftig hätten alle Beteiligten ausreichend Zeit für die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Konsultation der von den Netzbetreibern vorgelegten Entwürfe.
Bisher verpflichtet das Energiewirtschaftsgesetz die Strom-Übertragungsnetzbetreiber sowie die Betreiber von Gas-Fernleitungsnetzen zur jährlichen Vorlage eines Netzentwicklungsplans für ihren jeweiligen Bereich. So haben die vier Betreiber der Stromtransportnetze nach § 12b jährlich zum 3. März der Bundesnetzagentur einen solchen Plan vorzulegen und vorab im Internet zu veröffentlichen, damit jedermann dazu Stellung nehmen kann. Die Regulierungsbehörde überprüft den Plan auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Außerdem kann sie Änderungen der vorgesehenen Maßnahmen verlangen. Der von ihr bestätigte Netzentwicklungsplan ist dann mindestens alle drei Jahre der Bundesregierung als Entwurf für einen "Bundesbedarfsplan" zu übermitteln, der nach Zustimmung durch den Bundestag die gesetzliche Grundlage für den Netzausbau bildet.
Der erste und bisher einzige Bundesbedarfsplan für das Stromnetz wurde vom Bundestag im November 2012 beschlossen (121213). Er basiert auf dem Netzentwicklungsplan, den die Übertragungsnetzbetreiber im Frühjahr 2012 veröffentlichten (120508) und unter Berücksichtigung von rund 2100 Stellungnahmen, die während des Konsultationsprozesses eingingen, im August 2012 in einer zweiten Fassung vorlegten (120803). Die Bundesnetzagentur hatte auch an dieser zweiten Fassung noch Änderungen vorgenommen und eine der vier geplanten Gleichstrom-Trassen gestrichen (121106). Diese Trasse tauchte dann allerdings wieder im Netzentwicklungsplan 2013 auf. Mittlerweile liegt der Netzentwicklungsplan 2014 im zweiten Entwurf vor. Er ist vor allem wegen der von Sachsen nach Bayern geplanten Gleichstrom-Trasse heftig umstritten und hat deshalb bis in die Regierungskoalition zu politischen Turbulenzen geführt (140201, 141109, 150203). Auch gegen die beabsichtigte HGÜ-Trasse "SuedLink" regt sich erheblicher Widerstand (150204).