Juni 2003

030602

ENERGIE-CHRONIK


Grünes Licht für Handel mit Emissions-Zertifikaten

Das Europa-Parlament wird in Kürze die EU-Richtlinie zum Handel mit Emissionszertifikaten in zweiter Lesung verabschieden. Am 24. Juni haben sich die Parlamentarier und der Rat in den noch verbliebenen strittigen Punkten geeinigt. Damit wird ab 2005 in Europa der Handel mit Emissionsberechtigungen eingeführt. Er soll als Instrument dienen, um die von der EU im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen zur Reduzierung der sogeannnten Treibhausgase in marktwirtschaftlich konformer Weise zu erfüllen. Falls künftig eine Firma der betroffenen Industriezweige mehr Emissionen verursacht als sie berechtigt ist, muß sie pro Tonne eine Strafe von 40 Euro bzw.100 Euro (ab 2008) bezahlen. Umgekehrt kann sie einen Teil ihrer Emissionsrechte verkaufen, wenn sie ihre Emissionen verringert. Die Richtlinie ist mit umfassenden Überwachungs- und Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten gegenüber der EU-Kommission verbunden.

Der Handel mit Emissionszertifikaten betrifft die gesamte Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern, soweit die Feuerungsanlagen eine Wärmeleistung von mehr als 20 MW aufweisen. Emissionsberechtigungen brauchen künftig ferner Raffinerien, Kokereien, Eisen- und Stahlindustrie, mineralverarbeitende Industrie (Zement, Glas, Keramik) sowie Papier- und Zellstoffbetriebe. Die Zuteilung der Emissions-Zertifikate erfolgt in der ersten Handelsphase (bis 2007) zu mindestens 95 Prozent und der zweiten Handelsphase (2008 bis 2012) zu mindestens 90 Prozent kostenlos, wobei Deutschland von der Versteigerungsmöglichkeit für 5 bzw. 10 Prozent der Zertifikate aber keinen Gebrauch machen will. Nach der erstmaligen Ausgabe der Zertifikate kann der Handel beginnen, wobei sich neben den genannten Industrieunternehmen auch andere Akteure beteiligen können.

Während der ersten Handelsphase von 2055 bis 2007 können bestimmte Anlagen von den Bestimmungen der Richtlinie ausgenommen werden. Die von der deutschen Industrie erhobene Forderung, ganze Branchen vorerst auszunehmen, die sich auch die Bundesregierung und der Rat zunächst zueigen gemacht hatten, scheiterte am Widerstand des Parlaments. Andererseits konnte sich das Parlament nicht mit seiner Forderung durchsetzen, die Gesamtmenge der zu vergebenden Zertifikate auf Grundlage des Basisjahrs 1990 zu deckeln.

Die Richtlinie für den Emissionszertifikatehandel war von der EU-Kommission am 23. Oktober 2001 im Rahmen eines Pakets zur Bekämpfung einer drohenden Klimaveränderung vorgeschlagen worden (011004). Das Europäische Parlament gab dazu am 10. Oktober 2002 in erster Lesung seine Stellungnahme ab. Der Umweltministerrat beschloß am 9. Dezember 2002 eine Politische Einigung und verabschiedete am 18. März 2003 einen Gemeinsamen Standpunkt. Von den 73 Abänderungsvorschlagen des Parlaments wurden 23 wörtlich, teilweise oder sinngemäß in den Gemeinsamen Standpunkt übernommen. Die verbleibenden Differenzen formulierte der EP-Berichterstatter Jorge Moreira da Silva in seiner Empfehlung für die zweite Lesung. Umstritten waren vor allem die Generalausnahmeklausel ("Force Majeure"), die Begrenzung der europaweit zu vergebenden Zertifikate ("Cap"), die Herausnahme bestimmter Anlagen oder ganzer Sektoren aus der Regelung (Opt-out") oder die Frage, wieweit die Zertifikate kostenlos oder im Auktionsverfahren zugeteilt werden sollten.

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