Oktober 2001 |
011004 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission verabschiedete am 23. Oktober 2001 ein Paket zur Bekämpfung einer drohenden Klimaveränderung. Laut Pressemitteilung umfaßt es den Vorschlag zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls ( 991125, 010703), den Entwurf einer Richtlinie zum Handel mit Emissions-Zertifikaten und eine Mitteilung über weitere geplante Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen.
Das Kyoto-Protokoll soll von der EU und ihren Mitgliedsstaaten rechtzeitig ratifiziert werden, bevor im September 2002 in Johannesburg ein weiterere Welt-Umweltgipfel nach der Konferenz von Rio stattfindet. Die EU, die zunächst eine Verminderung der Treibhausgase um 15 Prozent bis 2010 gegenüber dem Basisjahr 1990 forderte (970313), hat sich im Kyoto-Protokoll zu einer Emissionsverringerung um durchschnittlich 8 Prozent verpflichtet (971215). Diese Gesamtlast verteilt sich im einzelnen recht unterschiedlich auf die einzelnen Mitgliedsstaaten. In Deutschland sollen die Treibhausgasemissionen bis 2008/2012 um 21 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Auf nationaler Ebene verfolgt die Bundesregierung das ehrgeizige Ziel, die CO2 -Emissionen bis 2005 um 25 Prozent gegenüber 1990 zu verringern.
Dem Vorschlag der Kommission zufolge beginnt der Handel mit CO2-Emissions-Zertifikaten in der EU im Jahr 2005. In einer ersten Phase erstreckt er sich auf 4000 bis 5000 Anlagen der Energiewirtschaft und anderer großen industriellen Emittenten. Im Jahr 2004 will die Kommission eine Ausweitung der Richtlinie auf andere Sektoren und Treibhausgase in Betracht ziehen. Die unter die Richtlinie fallenden Anlagen müssen bei der zuständigen Behörde ihres Mitgliedsstaats eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen beantragen. Jedes Jahr am 31. März muß der Betreiber diejenige Anzahl von Berechtigungen zurückgeben, die den Emissionen der Anlage im vorangegangenen Kalenderjahr entspricht. Es werden einheitliche Geldstrafen für Betreiber festgesetzt, die keine ausreichende Anzahl von Berechtigungen zurückgeben. Die Berechtigungen können gehandelt werden.
Zur weiteren Verringerung der Treibhausgas-Emissionen schlägt die Kommission zehn Maßnahmen vor. Unter anderem bereitet sie Richtlinien zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zur Energieeffizienz von Endgeräten vor.
Nach Ansicht des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) drohen der deutschen Wirtschaft erhebliche Wettbewerbsverzerrungen, falls die Pläne für einen EU-weiten Handel mit Treibhausgas-Emissionen verwirklichkeit würden. Gefährdet würde auch die von Wirtschaft und Bundesregierung geschlossene Vereinbarung zur Klimavorsorge (001010). Zur Erfüllung der darin zugesagten anspruchsvollen Emissionsminderungen sei es erforderlich, daß die europäische Klimapolitik geeignete Rahmenbedingungen setze.