Oktober 1996 |
961008 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die niedersächsische Umweltministerin Monika Griefahn (SPD) hat bei ihrer juristischen Blockadepolitik gegen das Endlager Gorleben eine weitere Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Celle bestätigte am 29.10. eine Entscheidung des Landgerichts Hannover vom Dezember 1994, wonach die Landesregierung ihre Amtspflichten verletzte, als sie vom 13. Mai bis zum 25. Juli 1991 den Stillstand der Bauarbeiten im Schacht I anordnete. Schon im März hatte das Oberlandesgericht einen vorangegangenen Stopp der Bauarbeiten im Schacht II, der vom 6. Oktober 1990 bis zum 20. Februar 1991 dauerte, als unrechtmäßig bezeichnet (siehe 960316). Das Bundesamt für Strahlenschutz beziffert die Kosten, die durch die willkürlichen Baustopp entstanden, auf insgesamt über 15 Millionen Mark und will das Land dafür schadenersatzpflichtig machen (Hannoversche Allgemeine, 28.9.).
Inzwischen hat das Bundesamt für Strahlenschutz auch eine Schadenersatzforderung in Höhe von 9,6 Millionen Mark für die willkürlich verfügte Unterbrechung der Bauarbeiten im Schacht I vom 15. September 1993 bis zum 18. April 1994 geltend gemacht (siehe 930907, 940311, 940714). Die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) verlangt 15 Millionen Mark Schadenersatz für die Behinderungen beim Bau der Pilotkonditionierungsanlage (siehe 940610 u. 940713). Rund 2,5 Millionen Mark kostet ein Sicherheitsgutachten zum Kernkraftwerk Stade, das die Landesregierung selbst bezahlen muß, weil die von ihr bestellten Gutachter nach gerichtlicher Feststellung "Grund zur Besorgnis der Befangenheit" boten (siehe 941206). Ferner hat ein Gericht erster Instanz dem Bund 5,5 Millionen Mark Schadenersatz zugesprochen, weil die Landesregierung das Anlegen einer Salzhalde in Gorleben blockiert hat, weshalb das bei den Bauarbeiten anfallende Salz zeitweilig nach Morsleben gekarrt werden mußte. Auf 1,1 Millionen Mark belaufen sich die Kosten, die dem Land durch die Pleite einer Agentur entstanden, die einen behördlichen Anhörungstermin zum Endlager organisatorisch begleiten sollte. Einer Liste zufolge, die von der niedersächsischen CDU zusammengestellt wurde, ergibt sich zusammen mit weiteren Schadenersatzfansprüchen eine Gesamtforderung von 107 Millionen Mark, die durch die "Rechtsbruchspolitik" der niedersächsischen Umweltministerin Griefahn verursacht worden sei und nun vom Steuerzahler beglichen werden müsse. Die Landesregierung erklärte dazu, daß sie sich durch Schadenersatzforderungen nicht unter Druck setzen lasse und die Prozesse um Gorleben bis in die letzte Instanz führen werde.