Juli 1994 |
940714 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Land Niedersachsen muß dem Bund
Ersatz für die Schäden leisten, die diesem durch den
Stillstand der Arbeiten am Schacht 2 des Erkundungsbergwerks Gorleben
vom 6.10.1990 bis 20.2.1991 entstanden sind. So entschied am 29.7.
das Landgericht Hannover. Die Zwangspause war durch den Einspruch
eines Grundeigentümers entstanden, dem das Bergamt Celle
aufschiebende Wirkung zugebilligt hatte. Für diese aufschiebende
Wirkung gab es nach Feststellung des Gerichts jedoch keine rechtliche
Grundlage. Über die Höhe der Ansprüche ist noch
nicht entschieden worden. Sie wird vom Bund mit zehn Millionen
Mark beziffert (FAZ, 30.7.; siehe auch
940311).