März 1996 |
960316 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte am 26.3. ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 29.7.1994 (siehe 940714), wonach das Land Niedersachsen dem Bund Ersatz für die Schäden leisten muß, die 1990/91 durch den viermonatigen Stillstand der Bauarbeiten am Schacht 2 des Erkundungsbergwerks Gorleben entstanden sind. Nach Feststellung des Gerichts hat das Land damals seine Amtspflichten schuldhaft verletzt, als es den Fortgang der Arbeiten untersagte. Das Bundesamt für Strahlenschutz beziffert den entstandenen Schaden mit rund zehn Millionen Mark.
Die niedersächsische CDU will nach Rechtskraft des Urteils eine Ministerklage beim Staatsgerichtshof gegen Ministerpräsident Gerhard Schröder und Umweltministerin Monika Griefahn beantragen. Sie wirft den beiden SPD-Politikern vor, sie hätten durch diese und ähnliche Auseinandersetzungen in der Entsorgungsfrage mutwillig -zig Millionen Mark an Schadenersatzforderungen heraufbeschworen und damit Steuergelder vergeudet (DPA, 26.3.; FAZ, 27.3.).