März 1994 |
940311 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die niedersächsischen Bergbehörden haben rechtswidrig gehandelt, als sie im vergangenen September die weitere Schachtabteufung zur Untersuchung des Gorlebener Salzstocks auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersagten. Dies entschied am 7.3. das Verwaltungsgericht Lüneburg. Die niedersächsische Umweltministerin Monika Griefahn (SPD), auf deren Anweisung die Genehmigung versagt wurde, will Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen und notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen (FAZ, 8.3.; FR, 8.3.; siehe auch 930907).
Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) begrüßte das Urteil und forderte die Landesregierung auf, ihre Blockadehaltung gegen das geplante Endlager im Salzstock Gorleben endlich aufzugeben. Er verwies auf bereits anhängige Schadenersatzklagen wegen rechtswidriger Behinderung des Erkundungsbergwerks durch Vorgänge in den Jahren 1990/91 und sah weitere Schadenersatzforderungen auf das Land zukommen, falls die Landesregierung das jüngste Urteil nicht respektiere und die Weiterarbeit zulasse (Handelsblatt, 8.3. u. 11.3.).
Die Gesellschaft für Nuklear-Service
(GNS) hat Vorwürfe zurückgewiesen, beim Bau der Pilotkondinierungsanlage
in Gorleben mehrfach gegen die Baugenehmigung verstoßen
und damit Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit geweckt zu haben.
Sämtliche 25 Abweichungen von den ursprünglichen Bauplänen
seien vom Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständiger
Baugehörde genehmigt worden. Sie seien auch nicht von solcher
Tragweite gewesen, daß sie beim Umweltministerium in Hannover
hätten angezeigt werden müssen (DPA, 3.3.; siehe auch
940217).