März 1994

940311

ENERGIE-CHRONIK


Gericht hebt Baustopp in Gorleben auf

Die niedersächsischen Bergbehörden haben rechtswidrig gehandelt, als sie im vergangenen September die weitere Schachtabteufung zur Untersuchung des Gorlebener Salzstocks auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersagten. Dies entschied am 7.3. das Verwaltungsgericht Lüneburg. Die niedersächsische Umweltministerin Monika Griefahn (SPD), auf deren Anweisung die Genehmigung versagt wurde, will Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen und notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen (FAZ, 8.3.; FR, 8.3.; siehe auch 930907).

Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) begrüßte das Urteil und forderte die Landesregierung auf, ihre Blockadehaltung gegen das geplante Endlager im Salzstock Gorleben endlich aufzugeben. Er verwies auf bereits anhängige Schadenersatzklagen wegen rechtswidriger Behinderung des Erkundungsbergwerks durch Vorgänge in den Jahren 1990/91 und sah weitere Schadenersatzforderungen auf das Land zukommen, falls die Landesregierung das jüngste Urteil nicht respektiere und die Weiterarbeit zulasse (Handelsblatt, 8.3. u. 11.3.).

"Nicht gegen Baugenehmigung verstoßen"

Die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) hat Vorwürfe zurückgewiesen, beim Bau der Pilotkondinierungsanlage in Gorleben mehrfach gegen die Baugenehmigung verstoßen und damit Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit geweckt zu haben. Sämtliche 25 Abweichungen von den ursprünglichen Bauplänen seien vom Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständiger Baugehörde genehmigt worden. Sie seien auch nicht von solcher Tragweite gewesen, daß sie beim Umweltministerium in Hannover hätten angezeigt werden müssen (DPA, 3.3.; siehe auch 940217).