Oktober 2024 |
241010 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur gab am 15. Oktober die Zuschläge der achten Innovationsausschreibung
bekannt, die gemäß § 28e des EEG
2023 zum 1. September stattfand. Für die ausgeschriebene Menge von 583 MW gingen
154 Gebote im Umfang von 1.856 MW ein. Die Ausschreibung war somit mehr als
dreifach überzeichnet. Es konnten deshalb nur 50 Gebote mit einer Gebotsmenge
von insgesamt 587 MW bezuschlagt werden.
"In der starken Überzeichnung der Innovationsausschreibung setzt sich der bereits
bei den Ausschreibungen für Freiflächenanlagen beobachtete Trend fort",
erklärte dazu der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. "Die hohe
Beteiligung lässt darauf hoffen, dass sich der Ausbau auch im Bereich der Anlagenkombinationen
verstetigt."
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6,74 Cent/kWh bis 7,45 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 7,09 Cent/kWh deutlich unter dem Höchstwert von 9,18 Cent/kWh sowie unter dem durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert der Vorrunde von 8,33 Cent/kWh.
Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (227 MW, 25 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Mecklenburg-Vorpommern (115 MW, sieben Zuschläge) und Rheinland-Pfalz (57 MW, drei Zuschläge).
Bei den vor vier Jahren gestarteten Innovationsausschreibungen (201015) können seit 2021 nur noch Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung abgegeben werden (210513). Faktisch begünstigen die Ausschreibungen dadurch die Kombination von Solaranlagen mit Stromspeichern, die eine zeitversetzte Netzeinspeisung bzw. Glättung der fluktuierenden Erzeugung ermöglichen. Wie in den insgesamt sieben Vorrunden bezog sich auch dieses Mal die weit überwiegende Anzahl der Gebote auf solche Kombinationen von Solaranlagen und Speichern. Außerdem wurden auch Gebote für Windkraft-Speicher-Kombinationen im Umfang von 91 MW eingereicht. Das ist insofern bemerkenswert, als bisher nur bei der ersten Auktion im September 2020 eine solche Kombination beantragt wurde und den Zuschlag erhielt (201015). Aber leider konnte keine der jetzt beantragten Windkraft-Speicher-Kombinationen bezuschlagt werden. Insgesamt mussten von den 154 eingereichten Geboten 18 vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die nächste Innovationsausschreibung wird am 1. Mai 2025 durchgeführt.
Sehr enttäuschend verlief die Ausschreibung für Biomethanlagen, die gemäß § 28d des EEG 2023 ebenfalls zum 1. September stattfand. Bei Biomethan handelt es sich um Biogas, das ins Erdgasnetz eingespeist wird. Die Bundesnetzagentur hatte das pro Auktionstermin vorgesehene Ausschreibungsvolumen von 300 MW bereits drastisch reduziert, weil eine Unterzeichnung abzusehen war. Aber auch für die verbliebenen 8.154 Kilowatt ging nur ein einziges Gebot ein. Und das musste dann aus formalen Gründen von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen werden. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethananlagen findet am 1. April 2025 statt.
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