Januar 2022 |
220113 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur gab am 14. Januar die Zuschläge der Ausschreibung für Solarenergie mit einer installierten Leistung von mehr als 300 Kilowatt auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden bekannt, die zum 1. Dezember stattfand. Diese zweite Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des "zweiten Segments" (200905) stieß wie die erste (211213) auf rege Beteiligung und war wie diese deutlich überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 233 MW eingereicht. Davon konnten 136 Gebote mit einem Volumen von 154 MW konnten bezuschlagt werden.
Regional betrachtet verteilen sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Sachsen-Anhalt (34 MW verteilt auf 25 Zuschläge), Brandenburg (22 MW verteilt auf 32 Zuschläge) und Niedersachsen (25 MW verteilt auf 16 Zuschläge). Die Gebotswerte reichten dabei von 5,70 Cent/kWh bis 8,28 Cent/kWh (Vorrunde: 5,35 Cent/kWh bis 7,89 Cent/kWh). Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 7,43 Cent/kWh und ist damit deutlich gegenüber der Vorrunde (6,88 Cent/kWh) gestiegen. Aufgrund von Formfehlern mussten 38 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Ebenfalls zum 1. Dezember hatte die Bundesnetzagentur erstmalig eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt, die auf vergleichsweise gute Resonanz in der Branche stieß. Bei diesem Ausschreibungsverfahren können Gebote für neue Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von 151 Kilowatt bis 20 Megawatt eingereicht werden. Die Ausschreibungsmodalitäten entsprechen in weiten Teilen denen der Biomasseausschreibung, wobei jedoch Bestandsanlagen von der Teilnahme ausgeschlossen sind. In der ersten Ausschreibungsrunde durften auch Gebote für Projekte vor Erteilung der jeweiligen Genehmigung und auch Gebote für Projekte im Norden eingereicht werden.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden 21 Gebote mit einem Volumen von 148 MW eingereicht. Damit ergab sich lediglich eine leichte Unterzeichnung. Alle eingereichten Gebote konnten bezuschlagt werden, kein Gebot musste ausgeschlossen werden. Die bezuschlagten Gebotswerte reichen von 16,88 Cent/kWh bis 18,98 Cent/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 17,84 Cent/kWh.