Mai 2021 |
210513 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die sogenannten Innovationsausschreibungen, die vor fünf Jahren aufgrund von EU-Vorschriften ins EEG gelangten, dort aber eine Scheinexistenz führten und in der Praxis gar nicht stattfanden, scheinen nun doch noch einem vernünftigen Zweck zu dienen: Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, entfielen bei der zweiten Ausschreibung, die zum 1. April stattfand, alle 18 Zuschläge auf Kombinationen von Solaranlagen mit Stromspeichern. Ob die Förderung solcher Stromspeicher dringlich und sinnvoll ist, erscheint allerdings zweifelhaft, wenn man einen jüngst veröffentlichten Bericht der Bundesnetzagentur liest (210506).
Das Ergebnis überrascht insofern nicht, als sich schon unter den 73 Zuschlägen der ersten Ausschreibung, die zum 1. September stattfand, nur eine einzige Windkraftanlage befand (201015). Von den 72 bezuschlagten Solarprojekten waren aber die meisten Einzelanlagen. Das hat sich nun geändert, da die einschlägige Ausführungsverordnung ab 2021 nur noch Gebote für Anlagenkombinationen zulässt. Faktisch begünstigen die Innovationsausschreibungen so die Ausrüstung neuer großer Solaranlagen mit Stromspeichern, was eine zeitversetzte Netzeinspeisung bzw. Glättung der fluktuierenden Erzeugung ermöglicht. Genauso lassen sich aber auch Windkraftanlagen mit Speichern kombinieren. In der ersten Ausschreibung hat die MVV-Tochter Juwi für ein solches Projekt den Zuschlag erhalten.
Unter den jetzt erteilten Zuschlägen befindet sich ein Solarpark mit 14,4 MW Nennleistung, den RWE am westlichen Rand des Braunkohletagebaues Inden errichten will. Der angeschlossene Batteriespeicher wird auf eine zweistündige Stromaufnahme bzw. Abgabe von insgesamt 9,6 Megawattstunden ausgelegt. Damit fungiert er als Puffer zwischen Solarstrom-Erzeugung und Versorgungsnetz. Der Bau könnte im Oktober beginnen. Im Juni 2022 würde das Projekt dann erstmals Strom erzeugen und speichern.
Insgesamt gingen zur zweiten Ausschreibung 43 Gebote mit 509 MW ein. Das Ausschreibungsvolumen betrug indessen nur 250 MW. Deshalb konnte lediglich 18 Geboten mit einer Leistung von 258 MW der Zuschlag erteilt werden. Die fixen Marktprämien bewegten sich zwischen 3,33 und 4,88 Cent/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert lag bei 4,29 Cent/kWh und damit unter dem der Vorrunde (4,50 Cent/kWh). Anders als bei der Regelausschreibung wird diese Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit den Werten der Regelausschreibungen vergleichbar sind. Je nach Markterlös können sie deutlich über diesen Werten liegen (siehe auch 201015).
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sah die Innovationsausschreibungen schon seit 2017 in § 39j vor. In der seit Anfang des Jahres geltenden Fassung wurde daraus § 39n. Lange Zeit war das aber nur eine Pflichtübung, um den 2014 in Kraft getretenen EU-"Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014 - 2020" zu genügen. Einen tatsächlichen Bedarf gab es nicht. In der Praxis fanden die Ausschreibungen vorerst schon deshalb nicht statt, weil die dazugehörige Ausführungsverordnung fehlte. Nach deren Inkrafttreten (HTML) konnte zum 1. September 2020 die erste Ausschreibung durchgeführt werden. Die weiteren Ausschreibungen finden gemäß § 28c des neugefassten EEG jedes Jahr zu den Gebotsterminen am 1. April und 1. August statt. Das Ausschreibungsvolumen beträgt bis 2028 insgesamt 5.450 MW (201201).