August 2021 |
210815 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Interesse an den neu eingeführten "Innovationsausschreibungen" (181106) scheint schon wieder nachzulassen. Wie die Bundesnetzagentur am 18. August mitteilte, wurden bei der zweiten Ausschreibung zum 1. August, die 250 MW umfasste, lediglich 23 Gebote abgegeben, die knapp unter diesem Volumen blieben. Die Ausschreibung war somit geringfügig unterzeichnet. Dagegen war bei der ersten Ausschreibung, die zum 1. September 2020 stattfand, das mehr als doppelt so große Volumen von 650 MW mit 133 Geboten im Umfang von 1.095 MW deutlich übertroffen worden (201015).
Das liegt wohl auch daran, dass bei der ersten Ausschreibung noch 38 Prozent der Gebote auf Solar-Einzelanlagen entfielen. Dagegen kann seit der zweiten nur noch für Anlagenkombinationen geboten werden (bei denen mehrere EE-Anlagen oder Speicher über denselben Netzverknüpfungspunkt einspeisen). Im übrigen sind grundsätzlich alle erneuerbaren Stromerzeugungstechnologien zugelassen. Im Ergebnis wurden aber – ähnlich wie bei der ersten Ausschreibung – ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Sechs Gebote mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.
Aufgrund der Unterzeichnung kam zum ersten Mal die gesetzliche Mengensteuerung nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 der Innovationsausschreibungsverordnung zur Anwendung. Hiernach werden die zugelassenen Gebote bezuschlagt, bis 80 Prozent der Gebotsmenge erreicht oder überschritten wird. Am Ende bekamen so nur 16 Gebote im Umfang von 156 MW den Zuschlag.
Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhielt, lag bei 3,99 Cent/kWh, der höchste bei 5,48 Cent/kWh, woraus sich ein durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert von 4,55 Cent/kWh ergab. Anders als bei den Regelausschreibungen wird diese Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen. Die Werte sind deshalb nicht miteinander vergleichbar.