Mai 2022 |
220514 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die dritte Solar-Ausschreibung für das Segment 2 (Gebäude und Lärmschutzwände), die zum 1. April stattfand, blieb fast vierfach unterzeichnet: Der ausgeschriebenen Menge von 766.667 Kilowatt standen lediglich 163 zuschlagsfähige Gebote im Umfang von 203.540 Kilowatt gegenüber. Damit kam es erstmals seit Beginn der Solar-Ausschreibungen vor sieben Jahren zu einer Unterzeichnung. Bisher war die Nachfrage immer weit größer und oft sogar mehrfach höher als das Angebot (siehe Tabelle). Auch nach Einführung der getrennten Ausschreibungen für Frei- und Dachflächen (200905) blieb das bei beiden "Segmenten" zunächst so.
Dass nun bei der dritten Ausschreibung für das "Segment 2" ein derartiger Einbruch erfolgte, ist allerdings keineswegs auf ein starkes Nachlassen der Nachfrage zurückzuführen, denn diese bewegte sich ungefähr auf dem Niveau der beiden vorangegangen Auktionen. Der Grund war vielmehr, dass die anfängliche Ausschreibungsmenge von 150.000 Kilowatt um gut das fünffache angehoben worden war. Man hat offenbar das aktuell erschließbare Marktpotential in diesem Bereich stark überschätzt.
Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug bei dieser dritten Ausschreibung 8,53 Cent pro Kilowattstunde. Das sind 1,65 Cent mehr als bei der ersten Ausschreibung vor knapp einem Jahr. Aufgrund der gegenwärtig grassierenden Inflation dürfte mit einem weiteren Anstieg zu rechnen sein.
Außerdem gab die Bundesnetzagentur am 11. Mai die Ergebnisse der dritten Innovationsausschreibung gemäß § 28 c EEG bekannt, die ebenfalls zum 1. April stattfand und bei der erneut ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern abgegeben wurden. Insgesamt konnten Zuschläge für 43 Gebote mit einem Umfang von 403 MW erteilt werden. Die Zuschlagswerte reichten von 3,95 bis 7,43 Cent/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert betrug 5,42 Cent/kWh. Er lag damit deutlich höher als in der Vorrunde (4,55 Cent/kWh). Im Unterschied zu den technologiespezifischen Ausschreibungen wird die Förderung bei der Innovationsausschreibung als fixer Betrag auf die Markterlöse aufgeschlagen, weshalb die Cent-Werte pro Kilowattstunde nicht vergleichbar sind.
Bei dieser Innovationsausschreibung konnten erstmals Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden, die bevorzugt bezuschlagt wurden. Gemeint sind damit Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, wodurch eine Doppelnutzung der Flächen möglich wird. Es gingen 13 solcher Gebote im Umfang von 22 MW ein, die alle bezuschlagt werden konnten. Davon entfielen 12 Zuschläge mit 21 MW auf landwirtschaftliche Flächen und ein Zuschlag mit 1 MW auf einen Parkplatz.