Januar 2024 |
240103 |
ENERGIE-CHRONIK |
Es geht abwärts: Zum Jahresende 2023 waren gerade noch 891 Millionen Euro auf dem EEG-Konto. – Ein Klacks im Vergleich zum bisherigen Höchststand im August 2022 mit gut 17,4 Milliarden. (Weitere Details zu dieser aktualisierten Grafik siehe 231102.) |
Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben sich bei ihrer Prognose zum EEG-Finanzierungsbedarf für das Jahr 2024 gewaltig verschätzt: Anstelle der 10,6 Milliarden Euro, von denen sie zunächst ausgingen (231102), rechnen sie nun mit Kosten von 18,4 Milliarden. Wie das "Handelsblatt"am 26. Januar berichtete, teilten sie in einem gemeinsamen Schreiben dem Bundeswirtschaftsministerium mit, dass sie insgesamt 7,8 Milliarden Euro mehr benötigen werden, um die anfallenden Kosten aus dem EEG-Konto zu decken. Man sehe "dringenden Gesprächsbedarf, um Lösungen zu diskutieren", heisst es in dem Schreiben an Wirtschaftsstaatssekretär Philipp Nimmermann, das die Chefs der Unternehmen 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW unterzeichneten und der Zeitung vorliegt. Außerdem bestehe "die sehr dringende Notwendigkeit zur Anpassung der Abschlagszahlungen auf die kurze Sicht" für die Monate Februar und März. Andernfalls hätten die vier Unternehmen innerhalb weniger Monate Probleme mit ihrer Liquidität.
Nach § 5 des neuen Energiefinanzierungsgesetzes sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, bis jeweils 15. Oktober die Kosten einzuschätzen, die sich im kommenden Jahr aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ergeben. Früher wurden diese Kosten über eine entsprechend taxierte EEG-Umlage gedeckt, die von den Verbrauchern mit der Stromrechnung zu zahlen war. Um die ohnehin schon sehr hohen Strompreise nicht noch weiter ansteigen zu lassen, wurde diese EEG-Umlage ab 1. Juli 2022 per Bundestagsbeschluss auf null gesenkt und mit Beginn des Jahres 2023 auch förmlich abgeschafft (220703). Die Deckung der EEG-Kosten übernimmt seitdem der Staat durch entsprechende Einzahlungen auf das EEG-Konto, soweit die Erlöse aus der Vermarktung des EEG-Stroms durch die Übertragungsnetzbetreiber nicht ausreichen. Das EEG-Konto gibt es seit 2010. Es wurde zusammen mit einer Umstellung des Abrechnungsverfahrens eingeführt (100407), die über einen börsengekoppelten "Ausgleichsmechanismus" einen überproportionalen Anstieg der EEG-Umlage bewirkte (Hintergrund, Juli 2012, und Hintergrund, Oktober 2012).
Mit ihrer ersten Prognose hatten sich die Übertragungsnetzbetreiber zwar auch verschätzt, aber nicht ganz so stark: Anstelle des von ihnen erwarteten Überschusses von 3,637 Milliarden Euro befanden sich Ende Dezember 2023 nur noch 0,891 Milliarden auf dem Konto. Ohne den jetzt angemeldeten Staatszuschuss von 18,4 Milliarden Euro würde die Zahlen wahrscheinlich noch tiefer in den roten Bereich sinken, als dies schon im zweiten Halbjahr 2020 der Fall war (220905). Damals bedurfte es einer Finanzspritze von 10,8 Milliarden Euro, um sie in den schwarzen Bereich zurückzuholen (220905).
Ab Herbst 2021 bewegte sich der Kontostand dann auch ohne staatliche Einzahlungen stark nach oben, bis er im August 2022 einen phänomenalen Höchststand von 17,4 Milliarden Euro erreichte. Der Grund waren die Windfall-Profits, die durch die fatale Koppelung des Strompreises an den Gaspreis entstanden (Hintergrund, Januar 2023). Von diesen Windfall-Profits profitierte außer den Stromerzeugern zu einem kleineren Teil auch das EEG-Konto, weil die Übertragungsnetzbetreiber einerseits kaum noch "Marktprämien" an die sogenannten Direktvermarkter zahlen mussten, während andererseits ihre Erlöse aus dem Verkauf des festvergüteten EEG-Strom an der Börse enorm zunahmen. Dank dieser üppigen Polsterung des EEG-Kontos kostete die Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022 den Staat vorerst keinen Cent.