Februar 2022

220206

ENERGIE-CHRONIK


Koalition beschließt vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage und andere Entlastungsmaßnahmen

Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP einigte sich am 23. Februar auf ein Paket von Maßnahmen zur Entlastung der Bürger vom enormen Anstieg der Energiekosten. Dazu gehört die völlige Abschaffung der EEG-Umlage, die zunächst erst ab 2023 entfallen sollte (211101, 220104), nun aber auf 1. Juli dieses Jahres vorgezogen wird. "Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben", hieß es dazu in einem von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgelegten Papier. Nach Angaben Lindners werden alle vorgesehenen Maßnahmen rund 13 Milliarden Euro kosten, wobei die Abschaffung der EEG-Umlage mit rund 6,6 Milliarden Euro am stärksten zu Buche schlägt.

Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, "die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen". Die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, werden dagegen ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln erst mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst.

Erhöhung von Pendlerpauschale und Freibeträgen bei der Steuer

Ferner will die Koalition wegen der anhaltend hohen Spritpreise (siehe 220202) die Pendlerpauschale anheben. Die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler wird vorgezogen und beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent. Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer soll rückwirkend ab dem 1. Januar um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden. Außerdem wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Einmalige Heizkostenzuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen

Bereits beschlossen wurde von der Bundesregierung ein Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen sowie für viele Studenten und Auszubildende. Empfänger von Wohngeld erhalten 135 Euro. Bei Wohngeld-Haushalten mit zwei Personen sind es 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro. Auszubildende und Studierende die Bafög beziehen, bekommen 115 Euro pro Person. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen. Bei der ersten Lesung des von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) vorgelegten Gesetzesentwurfs am 18. Februar im Bundestag wurde dieser einmalige Zuschuss von allen Oppositionsparteien als unzureichend kritisiert.

Corona-Hilfe-Paket

Zum Gesamtpaket von insgesamt zehn Maßnahmen, die noch geplant oder bereits beschlossen sind, gehört ferner ein "Corona-Hilfe-Paket". Unter anderem verlängert es die Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 Euro um ein Jahr und die Steuerbefreiung von freiwilligen Aufstockungen des Kurzarbeitergelds durch Arbeitgeber bis zum 30. Juni 2022.

Nach Angaben des Bundesfinanzministers werden alle vorgesehenen Maßnahmen rund 13 Milliarden Euro kosten, wobei die die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage mit rund 6,6 Milliarden Euro der größte Einzelposten ist.

Verbände verlangten Sofortmaßnahmen gegen Energiepreisanstieg

Ein Verbändebündnis unter Beteiligung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte am 1. Februar in einem Positionspapier Sofortmaßnahmen zur Entlastung von einkommensarmen Haushalten und mehr Klimaschutz im Gebäudesektor verlangt. Die Verbände verfolgten mit Sorge, dass die Energiekostenkrise ungebremst bei den privaten Haushalten ankommt, So hätten zahlreiche Grundversorger ihre Preise zum Jahreswechsel erhöht: Bei Strom um durchschnittlich 60 Prozent bzw. 985 Euro pro Jahr und bei Gas um durchschnittlich 76 Prozent bzw. 1.147 Euro pro Jahr. Mit Priorität müsse nun auch die Senkung des Energiebedarfs der Wohngebäude und die Beschleunigung der Wärmewende in Angriff genommen werden, um die Verbraucher langfristig vor hohen Belastungen durch steigende Energiekosten zu schützen.

 

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