Juli 2021

210704

ENERGIE-CHRONIK


EU-Kommission legt umfangreiches Klima-Paket vor

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 14. Juli ein Paket von Vorschlägen, um die Politik der EU in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden können. Sie sieht darin einen entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum "ersten klimaneutralen Kontinent der Welt" werden zu lassen und den Ende 2019 proklamierten "europäischen Grünen Deal" (191204) zu verwirklichen.

Das Paket enthält die Rechtsinstrumente für die Verwirklichung der Ziele im "Europäischen Klimagesetz", das in Form einer EU-Verordnung erlassen wird und damit in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht ist. Einen ersten Entwurf für dieses Klimagesetz hatte die Kommission im März vorigen Jahres vorgelegt (200303). Anfang Juni dieses Jahres wurde er in modifizierter Fassung von Parlament und Rat angenommen und tritt nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Emissionshandel auch für Straßenverkehr und Gebäude

Beim seit 2005 bestehenden Handel mit Emissionszertifikaten für Großfeuerungsanlagen – der nach einer jahrelang versäumten Reform ab 2018 endlich zu greifen begonnen hat (180813) – will die Kommission die Obergrenze für alle Emissionen noch weiter senken und die jährliche Kürzung erhöhen. Um die fehlenden Emissionsreduktionen im Straßenverkehr und bei Gebäuden anzugehen, wird ein separates neues Emissionshandelssystem für die Treib- bzw. Brennstoffversorgung in diesen Sektoren eingeführt. Ein bestimmter Teil der daraus resultierenden Einnahmen soll zur Abfederung etwaiger sozialer Auswirkungen auf sozial schwächere Privathaushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer vorgesehen werden. Im übrigen sollen die Mitgliedstaaten die Gesamtheit ihrer Einnahmen aus dem Emissionshandel für klima- und energiebezogene Projekte bereitstellen, um die erheblichen Klimaausgaben des EU-Haushalts zu ergänzen.

Ab 2035 müssen zugelassene Neuwagen CO2-frei sein

Strengere CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sollen den Übergang zur emissionsfreien Mobilität beschleunigen, da die durchschnittlichen jährlichen Emissionen neuer Fahrzeuge ab 2030 55 Prozent und ab 2035 100 Prozent niedriger sein müssen als 2021. Im Ergebnis werden alle ab 2035 zugelassenen Neuwagen emissionsfrei sein. Damit Fahrzeuge in einem verlässlichen EU-weiten Netz aufgeladen oder aufgetankt werden können, schreibt die überarbeitete Verordnung über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vor, dass die Mitgliedstaaten die Ladekapazität nach Maßgabe der Absatzmengen emissionsfreier Fahrzeuge ausbauen und entlang der großen Verkehrsstraßen in regelmäßigen Abständen Tank- und Ladestationen installieren, und zwar alle 60 km für das Aufladen elektrischer Fahrzeuge und alle 150 km für die Betankung mit Wasserstoff.

Flugzeuge und Schiffe müssen emissionsärmer betankt werden

Gemäß der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe müssen Flugzeuge und Schiffe in großen Häfen und Flughäfen Zugang zu sauberem Strom haben. Im Rahmen der Initiative "ReFuelEU Aviation" werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, dem an Flughäfen in der EU angebotenen Turbinenkraftstoff nach und nach mehr nachhaltige Flugkraftstoffe beizumischen, einschließlich synthetischer CO2-armer Kraftstoffe (E-Fuels). Die Initiative "FuelEU Maritime" wird mit einer Obergrenze für den Treibhausgasgehalt des Energieverbrauchs von Schiffen, die europäische Häfen anlaufen, die Nutzung nachhaltiger Schiffskraftstoffe und emissionsfreier Technologien fördern.

Verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien

In der Richtlinie über erneuerbare Energien wird die Zielvorgabe für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 auf 40 Prozent erhöht. Alle Mitgliedstaaten sollen zu diesem Ziel beitragen, und es werden spezifische Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien in den Sektoren Verkehr, Heizung und Kühlung, Gebäude und Industrie vorgeschlagen. Die Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Bioenergie werden verstärkt, und die Mitgliedstaaten müssen Förderregelungen für Bioenergie so ausgestalten, dass der Grundsatz der Kaskadennutzung für Holzbiomasse gewahrt wird.

Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten steigt um fast das Doppelte

Die Energieeffizienz-Richtlinie sieht ein ehrgeizigeres verbindliches Jahresziel für die Senkung des Energieverbrauchs auf EU-Ebene vor. Sie dient als Richtschnur für die Festlegung der nationalen Beiträge und erhöht die jährliche Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten auf fast das Doppelte. Der öffentliche Sektor muss jährlich 3 Prozent seines Gebäudebestands renovieren, damit die Renovierung schneller vorankommt, Arbeitsplätze geschaffen werden und mit dem Energieverbrauch die Kosten für den Steuerzahler sinken.

Klimapolitische Angleichung der Steuerpolitik

Der Vorschlag für die überarbeitete Energiebesteuerungsrichtlinie sieht vor, dass die Besteuerung von Energieerzeugnissen auf die Energie- und Klimapolitik der EU abgestimmt wird. So könnten saubere Technologien gefördert und überholte Steuerbefreiungen und ermäßigte Steuersätze abgeschafft werden, die zurzeit die Nutzung fossiler Brennstoffe fördern. Durch die neuen Regeln sollen die schädlichen Auswirkungen des Energiesteuerwettbewerbs verringert und den Mitgliedstaaten zu Einnahmen aus Ökosteuern verholfen werden, die sich auf das Wachstum nachhaltiger auswirken als Steuern auf den Faktor Arbeit.

CO2-Grenzausgleichssystem soll Produktionsverlagerungen verhindern

Damit die ehrgeizige Klimapolitik in Europa nicht zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen führt, wird ein CO2-Preis für Einfuhren bestimmter Produkte eingeführt. Das neue CO2-Grenzausgleichssystem soll sicherstellen, dass europäische Emissionssenkungen zu einem weltweiten Emissionsrückgang beitragen, anstatt dass CO2-intensive Produktionskapazitäten aus Europa abwandern. Außerdem soll es Industrieunternehmen in Drittländern und andere Staaten dazu motivieren, Schritte in dieselbe Richtung zu unternehmen.

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