Oktober 2019

191007

ENERGIE-CHRONIK


"Regelarbeitsmarkt" startet bis 1. Juni 2020

Die Bundesnetzagentur hat am 2. Oktober das Konzept der Übertragungsnetzbetreiber zur Einführung eines "Regelarbeitsmarkts" genehmigt. Das neue Verfahren soll die bisherigen Mängel bei der Beschaffung von Sekundärregelung und Minutenreserve vermeiden und spätestens bis 1. Juni 2020 in Kraft treten. Es folgt dabei den Vorgaben in Artikel 8 der EU-Verordnung 2017/2195 vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (siehe PDF).

Megawattstunde durfte erneut bis zu 99.999 Euro kosten

Eine schnellere Umsetzung der EU-Vorgaben wurde besonders dringlich, nachdem sich auch das sogenannte Mischpreisverfahren als untauglich erwies, das die Bundesnetzagentur im Mai 2018 einführte, um mißbräuchlich überhöhte Preise der Anbieter zu verhindern (180503). Da diese Neuregelung im Juli vom Oberlandesgericht Düsseldorf für ungültig erklärt wurde (190702), trat automatisch die alte Regelung wieder in Kraft, die nicht minder mangelhaft ist. Zunächst waren sogar erneut Arbeitspreise bis zu 99.999 Euro pro Megawattstunde zulässig. Erst mit Wirkung ab 17. Oktober wurde diese absolut irreale Obergrenze vorsichtshalber wieder auf ein Zehntel reduziert, wie dies schon im Januar 2018 geschah (180101).

"Mit der Umstellung ist das Risiko von Abrufen extrem hoher Arbeitspreisgebote zurückgekehrt", begründete die Bundesnetzagentur die Absenkung, die auch vom Bundeswirtschaftsministerium und der Monopolkommission empfohlen worden sei. Indessen sind 9.999 Euro immer noch mehr als das Hundertfache des üblichen Preisniveaus für Regelenergie und wirken deshalb wie eine Aufforderung zu legalem Betrug.

Künftig getrennte Märkte für Leistungs- und Arbeitspreise

Der nun konzipierte "Regelarbeitsmarkt" vermeidet das bisherige Nebeneinander von Leistungs- und Arbeitspreisen mit dem daraus sich ergebenden Problem der jeweiligen Gewichtung beider Faktoren. Stattdessen werden zwei getrennte Märkte für Regelarbeit und Regelleistung eingeführt:

An beiden Märkten können die Gebote bis zur "Gate-Closure-Zeit" frei angepasst werden. Weitere Details der Neuregelung sind dem Beschluß der Bundesnetzagentur zu entnehmen (siehe PDF).

 

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