Juli 2018 |
180707 |
ENERGIE-CHRONIK |
Auf Antrag des Energiehändlers Next-Kraftwerke hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 11. Juli die neuen Vorschriften zur Beschaffung von Regelenergie suspendiert, die von der Bundesnetzagentur am 8. Mai eingeführt wurden (180503). Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde ist bis 15. Oktober befristet. Die vier Regelzonenbetreiber TenneT, 50Hertz, Amprion und TransnetBW haben daraufhin ab 13. Juli die alten Ausschreibungsbedingungen für die Beschaffung von Sekundärregelleistung und Minutenreserve wieder in Kraft gesetzt. Damit gilt auch wieder die alte technische Preisobergrenze von maximal 9.999 Euro pro Megawattstunde, die mit der Neuregelung entbehrlich geworden zu sein schien und deshalb entfiel. Bereits abgeschlossene Auktionsergebnisse nach dem neuen Mischpreisverfahren sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur stützt das Gericht im Grundsatz die angegriffenen Festlegungen der Behörde, die das neue Mischpreisverfahren erst einführte, nachdem sie sich in einer Konsultationsrunde ausführlich mit Stellungnahmen der betroffenen Marktteilnehmer auseinandergesetzt hatte (180203). Unter den 55 Teilnehmern dieser Diskussionsrunde befanden sich auch die Next-Kraftwerke (siehe Liste). Das Gericht habe lediglich Bedenken hinsichtlich der von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Umsetzungsfrist geäußert und deshalb die aufschiebende Wirkung der Beschwerde angeordnet. Bis zum 15. Oktober seien deshalb alle weiteren Auktionen wieder nach dem alten Leistungspreisverfahren durchzuführen, bei dem der Arbeitspreis keinen Einfluss auf den Zuschlag hat.
Der Energiehändler Next-Kraftwerke lehnt nach seiner Darstellung die Neuregelung deshalb ab, weil sie "negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die Kosten für Netznutzer und die Integration neuer Technologien in die Regelenergiemärkte" habe. "Das Mischpreisverfahren bevorzugt alte und CO2-intensive Kraftwerke zu Lasten der Netznutzer", erklärte Hendrik Sämisch, der Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens, das für Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien die Direktvermarktung besorgt. Das neue Verfahren begünstige ausgerechnet jene Betreiber konventioneller Kraftwerke, die auch "mit einem völlig überzogenen und fundamental unbegründeten Arbeitspreisangebot am 18. Oktober 2017 die Entwicklung hin zu einem Mischpreisverfahren verursacht" hätten. Sämisch sagte allerdings nicht, wer dieser "Betreiber konventioneller Kraftwerke" gewesen sei, der die insgesamt 125 Minutenreserve-Angebote zum irrwitzigen Arbeitspreis von jeweils 77.777 Euro pro Megawattstunde auf der Merit-Order-Liste plazieren konnte (siehe Hintergrund, Dezember 2017).