Mai 2018 |
180503 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur änderte am 8. Mai die bisherigen Vorschriften zur Einholung von Angeboten für Sekundärregelung und Minutenreserve. Sie will damit die Wiederholung von missbräuchlich überhöhten Preisen verhindern, wie sie am 17. Oktober vorigen Jahres auftraten und den Preis für eine Megawattstunde Minutenreserve auf über 24.000 Euro explodieren ließen (siehe 171201 und Hintergrund, Dezember 2017). Die Neuregelung entspricht weitgehend dem Vorschlag, den sie am 2. Februar unterbreitete und in einer Konsultationsrunde mit den betroffenen Marktteilnehmern zur Diskussion stellte (180203). An der Konsultation haben sich insgesamt 55 Unternehmen und Verbände sowie das Bundeskartellamt und zwei technisch-wissenschaftliche Institute beteiligt (siehe Liste).
Wie vorgesehen, wird bei der automatisch ablaufenden Erstellung der "Merit-Order" die unsinnig und kontraproduktiv gewordene Regelung abgeschafft, die eingehenden Gebote erst nach dem Leistungspreis und dann nach dem Arbeitspreis zu sortieren. Stattdessen werden die Gebote aufgrund eines neu eingeführten "Zuschlagswerts" gewichtet, der sowohl den Leistungspreis als auch den Arbeitspreis berücksichtigt. Die dafür vorgeschlagene Formel lautet:
ZW = LW + AW
Der Zuschlagswert (ZW) ergibt sich aus der Summe von "Leistungswert" (LW) und "Arbeitswert" (AW). Der Leistungswert ist der Quotient aus gebotenem Leistungspreis in Euro je Megawatt und der zugrundeliegenden Produktdauer in Stunden. Der Arbeitswert ist das Produkt aus gebotenem Arbeitspreis in Euro je Megawattstunde und einem "Gewichtungsfaktor". Der Gewichtungsfaktor soll zu einer anteiligen und angemessenen Berücksichtigung des Arbeitspreises führen.
Die Bestimmung des Gewichtungsfaktors wollte die Bundesnetzagentur in ihrem ursprünglichen Vorschlag den Übertragungsnetzbetreibern überlassen. Dagegen hatte aber nicht nur das Bundeskartellamt einiges einzuwenden. Der Gewichtungsfaktor wird deshalb nun anhand der durchschnittlichen Aktivierungswahrscheinlichkeit von Geboten der jeweiligen Regelenergieart ermittelt. Dies geschieht quartalsweise auf Grundlage des Verhältnisses der abgerufenen Minutenreservearbeit zur höchstens abrufbaren Minutenreservearbeit in den jeweils zurückliegenden zwölf Kalendermonaten. Er wird regelzonenübergreifend jeweils für positive und negative Minutenreserve bestimmt. Bei gleichem Zuschlagswert entscheidet der niedrigere Leistungspreis über den Zuschlag. Bei gleichem Leistungspreis werden die Gebote in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Gewichtungsfaktor ist außerdem zu Beginn einer Ausschreibung auf www.regelleistung.net zu veröffentlichen.
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass der neue Zuschlagsmechanismus die Begrenzung des technisch möglichen Höchstpreises auf maximal 9.999 Euro/MWh überflüssig werden läßt, die von den Übertragungsnetzbetreibern seit Februar vorbeugend praktiziert wird.