April 2018 |
180401 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur hat am 14. April die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windkraft- und Solaranlagen vorgelegt. Insgesamt waren 54 Gebote eingegangen, davon 18 für Windkraft- und 36 für Solaranlagen. Erteilt wurden 32 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 210 Megawatt. Der durchschnittliche Zuschlagswert beträgt 4,67 Cent/kWh. Allerdings waren nur Solaranlagen erfolgreich. Auf die Projektierer von Windkraftanlagen entfiel kein einziger Zuschlag, weil ihr Förderbedarf pro Megawatt Nennleistung einfach höher war als bei der Photovoltaik.
Damit bestätigt sich, dass die "technologieneutrale" Ausschreibung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien ein Irrweg ist, obwohl die EU-Kommission eine solche Verfahrensweise seit 2014 als Normalfall vorschreibt, von dem nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden darf. Zugleich ist das Ergebnis ein Armutszeugnis für den Sachverstand der Monopolkommission und anderer neoliberaler Kreise, die ebenfalls seit Jahren eine "technologieneutrale" Erneuerbaren-Förderung verlangen (siehe Hintergrund).
Trotzdem werden noch fünf solcher gemeinsamen Ausschreibungen für ein Volumen von jeweils rund 200 Megawatt durchgeführt. Gemäß § 39i EEG finden sie von 2018 bis 2020 jeweils zum 1. April und zum 1. November statt. Erst dann soll die Bundesregierung entscheiden, ob aufgrund der damit gemachten Erfahrungen diese Praxis weiter verfolgt wird. Da sich an den unterschiedlichen Kosten bei Solar- und Windkraftanlagen wahrscheinlich kaum etwas ändern wird, dürfte dieses Gesamtvolumen von 1.200 Megawatt überwiegend oder sogar ganz Solar-Projekten zugute kommen.
Die gemeinsamen Ausschreibungen werden gemäß § 39i und § 88c des EEG sowie der dazu im August vorigen Jahres erlassene Ausführungsverordnung (GemAV) von 2018 bis 2020 jeweils zum 1. April und zum 1. November durchgeführt. Sie haben einen Umfang von jeweils 200 MW, wobei es nur von der Höhe der Gebote abhängen soll, welche Anteile auf Wind- oder Solarenergie entfallen. Allerdings wird insoweit doch wieder zwischen beiden Technologien unterschieden, als die Chance des Zuschlags vom jeweiligen Ausbauzustand des Netzes und dessen Verträglichkeit mit der Wind- oder Solareinspeisung abhängt.
Die Spitzenverbände der Solarwirtschaft und der Windenergiebranche lehnen gemeinsame Ausschreibungen weiter entschieden ab. "Wir freuen uns für die vielen Solargewinner, betrachten das Experiment aber dennoch als gescheitert", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), Carsten Körnig. "Die Auktionsergebnisse belegen das ausgezeichnete Preis-Leistungs-Verhältnis neuer Solarkraftwerke, nicht aber die Eignung gemeinsamer Ausschreibungen. Erfolgreicher Klimaschutz braucht ein Miteinander und kein Gegeneinander von Solar- und Windenergie sowie verlässliche und ambitionierte Ausbaupfade für beide Technologien."
Für den Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) erklärte sein Präsident Hermann Albers: "Die Bundesregierung hat sich für 2030 ein ambitioniertes Ausbauziel bei den Erneuerbaren Energien gesetzt. Dieses kann nur erreicht werden, wenn sowohl Windenergie als auch Solarenergie ab sofort deutlich stärker ausgebaut werden. Ein Gegeneinander der beiden wichtigsten Säulen unseres zukünftigen Energiesystems ist ineffizient und nicht zielführend. Stattdessen brauchen wir einen intelligenten Mix der beiden Technologien, da dieser Lastspitzen abfedert, zu einer Vergleichmäßigung der Netzauslastung beiträgt und die Systemdienlichkeit insgesamt erhöht."
"Solche gemeinsame Ausschreibungen, in denen Wind- gegen Solaranlagen konkurrieren, sind nicht zielführend", meinte auch die Initiative Agora Energiewende. Die Energiewende brauche beide Technologien. Windkraft- und Solaranlagen würden sich gut ergänzen, da sie Strom zu unterschiedlichen Zeiten produzieren. Sinnvoll seien deshalb kombinierte Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen. Auf diese Weise ließen sich Netzinfrastrukturen und Flächen gemeinsam nutzen und die Kosten beider Stromquellen weiter senken.