Oktober 2017

171004

ENERGIE-CHRONIK


 

Die EEG-Umlage gibt es erst seit 2010, als mit dem Inkrafttreten der "Ausgleichsmechanismusverordnung" der Verkauf des EEG-Stroms an der Börse obligatorisch wurde. Bis dahin wurden die Kosten der Einspeisungsvergütungen mitsamt dem Strom per "EEG-Quote" direkt an die Verbraucher weitergereicht. Das war deutlich günstiger (091201). Der starke Anstieg der EEG-Belastung ab 2010 läßt sich jedenfalls nicht allein mit der Zunahme der geförderten Strommengen erklären.

EEG-Umlage sinkt geringfügig um 0,09 Cent pro Kilowattstunde

Die EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,792 Cent pro Kilowattstunde. Sie sinkt damit geringfügig um 0,09 Cent/kWh. Dies teilten am 16. Oktober die vier Übertragungsnetzbetreiber mit, die nach § 5 der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) verpflichtet sind, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die Höhe der EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen. – Bei der EEV handelt es sich um die modifizierte und mit einem neuen Namen versehene Fassung der "Ausgleichsmechanismusverordnung", die zusammen mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Juli 2016 vom Bundestag beschlossen wurde (160702) und zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft trat.

Für 2019 wird wieder ein Anstieg erwartet

Die minimale Entlastung um 0,09 Cent/kWh ist nur deshalb möglich, weil die letzte Erhöhung auf 6,88 Cent/kWh etwas zu hoch angesetzt worden war (161001). Aus diesem Grund blieb das EEG-Konto trotz eines deutlichen Anstiegs der Wind- und Solarstromerzeugung das ganze Jahr über ungewöhnlich gut gefüllt (170714). Das dürfte sich aber nun wieder ändern. Für 2019 wird jedenfalls ein Anstieg erwartet, der die Grenze von 7 Cent/kWh überschreitet.

Schon 2015 war es – zum ersten Mal seit Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – zu einer minimalen Senkung der EEG-Umlage um 0,07 Cent/kWh gekommen. In diesem Fall war die EEG-Einspeisung hinter dem prognostizierten Wert zurückgeblieben, weshalb der tatsächliche Finanzbedarf geringer war als die ursprünglich veranschlagten Kosten (141006).

Erst ab 2021 werden Bestandsanlagen aus der Förderung herausfallen

Ein echter Rückgang oder auch nur ein dauerhaftes Stagnieren der EEG-Umlage ist vor Mitte der zwanziger Jahre kaum zu erwarten. Der Anstieg wird durch die jährlich neu hinzukommenden Förderungen programmiert, die den vorhandenen Sockel an anspruchsberechtigten Bestandsanlagen weiter vergrößern. Die EEG-Vergütungen sind nämlich jeweils zwanzig Kalenderjahre lang zu zahlen, zuzüglich des Jahrs der Inbetriebnahme. Das erste EEG verfügte außerdem in § 9, daß für ältere Anlagen, die schon vor Inkrafttreten des EEG am 1. April 2000 ans Netz gingen, das Jahr 2000 als Jahr der Inbetriebnahme gilt.

Das bedeutet, daß die ersten Bestandsanlagen nicht vor 2021 aus der Förderung herausfallen. Positiv für die EEG-Umlage wird sich dabei auswirken, daß diese Anlagen eine besonders hohe Vergütung beanspruchen konnten. Zugleich wird die Entlastung aber relativiert durch die noch geringen Strommengen, die mit diesen Vergütungen gefördert wurden. Von 2000 bis 2009 wurde der Strompreis dadurch nur um 0,2 bis 1,2 Cent pro Kilowattstunde belastet (siehe Grafik). Entsprechend gering fällt die Entlastung aus, die sich bis 2031 durch den Wegfall der Förderung für diese alten Bestandsanlagen ergibt.

So richtig teuer wurde die EEG-Förderung für die Verbraucher erst in der zweiten Dekade. Das lag nicht nur daran, daß die mit Wind, Sonne und Biomasse erzeugten Strommengen, die bis Ende der neunziger Jahre keine nennenswerte Rolle spielten, nun einen immer größeren Umfang annahmen und trotz sukzessive sinkender Vergütungen pro Kilowattstunde einen höheren Förderbedarf hatten. Es lag auch an der Abschaffung des bisherigen Systems der Kostenwälzung, das handstreichartig und in juristisch sehr fragwürdiger Weise durch einen neuen "Ausgleichsmechanismus" ersetzt wurde. Dadurch wurde ab 2010 die EEG-Belastung der Verbraucher, die bis dahin ziemlich genau den gezahlten Einspeisungsvergütungen entsprach, von den Börsenpreisen abhängig gemacht. Zugleich stieg die Belastung ungleich stärker (siehe Hintergrund Juli 2012).


Bis in die zweite Hälfte der neunziger Jahre war die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien fast identisch mit dem Beitrag der Wasserkraft. Dieser blieb bis heute etwa auf demselben Niveau (dunkelblau), wurde aber ab 2003 durch die Windkraft (hellblau) übertroffen. Seit 2011 behaupten Photovoltaik (orange) und Biomasse (grün) den zweiten bzw. dritten Platz in der Rangfolge. Die übrigen erneuerbaren Stromquellen (z.B. Windenergie auf See, Geothermie oder Deponiegase) sind in dieser Grafik aus Darstellungsgründen nicht gesondert aufgeführt. Zusammen hatten sie 2016 einen Anteil von rund 17 Prozent an der Gesamterzeugung.

 

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