Oktober 2014

141006

ENERGIE-CHRONIK


 

Als 2010 das EEG-Konto eingeführt wurde, lag die EEG-Umlage noch bei 2,05 Cent/kWh. Drei Jahre später betrug sie bereits 5,28 Cent/kWh. Trotzdem kam das Konto das ganze Jahr 2013 über nicht aus den roten Zahlen heraus. Allerdings verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr erstmals die Gesamtkosten. Die auf 6,24 Cent/kWh erhöhte EEG-Umlage sorgte dann ab Januar 2014 wieder für kräftige Überschüsse, weshalb sie für 2015 nun sogar minimal gesenkt werden kann.

EEG-Umlage sinkt geringfügig auf 6,17 Cent/Kilowattstunde

Die EEG-Umlage wird im kommenden Jahr 6,17 Cent pro Kilowattstunde betragen. Dies gaben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur am 15. Oktober bekannt. Die Umlage sinkt damit zum ersten Mal seit Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Absenkung ist mit 0,07 Cent allerdings sehr gering und ändert praktisch nichts an der inzwischen erreichten hohen Belastung des Strompreises. Außerdem wird auch das neue EEG, das zum 1. August in Kraft (140601), die Kosten voraussichtlich weiter steigen lassen. In ihrer Mittelfristprognose erwarten die Übertragungsnetzbetreiber von 2014 bis 2018 eine Zunahme der EEG-Einspeisungen um 34 Prozent und der dafür gezahlten Vergütungen um 22 Prozent.

Für das Jahr 2015 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit Auszahlungen an die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von rund 23 Milliarden Euro. Ihre Vermarktungserlöse an der Strombörse veranschlagen sie mit rund 1,8 Milliarden Euro. Die Differenz von 21,2 Milliarden Euro würde somit den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage bilden.

2013 waren die Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr erstmals rückläufig

Die leichte Absenkung der EEG-Umlage kam nicht überraschend, nachdem sich bereits zu Jahresbeginn herausstellte, daß 2013 die EEG-Kosten zum ersten Mal seit Bestehen des EEG gegenüber dem Vorjahr nicht gestiegen, sondern gesunken waren (140103). Dies hatte damit zu tun, daß die EEG-Einspeisung mit 125.872 Gigawattstunden nur etwa 94 Prozent des prognostizierten Werts von 132.519 Gigawattstunden erreichte. Es handelte sich also nicht um eine Trendwende – etwa durch die fortschreitende Umstellung des Subventionsmodells auf Direktvermarktung – sondern um einen Mengeneffekt. Obwohl das EEG-Konto das ganze Jahr 2013 über nicht aus den roten Zahlen herausgekommen war, ergab sich so gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung der Gesamtkosten um 690 Millionen Euro. Die mit Jahresbeginn 2014 kräftig erhöhte EEG-Umlage von 6,24 Cent/kWh sorgte dann ab Januar 2014 wieder für kräftige Überschüsse auf dem EEG-Konto, wobei sogar der übliche Abstieg in die roten Zahlen, der bisher für die zweite Jahreshälfte typisch war, zumindest bis September völlig ausblieb (siehe Grafik 1).

Bis 2018 erwarten die Übertragungsnetzbetreiber einen weiteren Anstieg der EEG-Auszahlungen um 22 Prozent. Bei proportionaler Erhöhung der EEG-Umlage ergäbe das einen Satz von 7,6 Cent/kWh.

Liquiditätsreserve mußte nicht voll in Anspruch genommen werden

Zum 30. September wies das EEG-Konto ein Plus von fast 1,4 Milliarden Euro auf, gegenüber einem Defizit von 2,2 Milliarden Euro vor einem Jahr. Unter diesen Umständen konnte der für 2015 prognostizierte Umlagebetrag um mehr als 1,3 Milliarden Euro verringert werden. Laut Bundesnetzagentur war der Hauptgrund für die nun erfolgte leichte Absenkung der EEG-Umlage, "daß sich im vergangenen Jahr die angenommenen Risiken bezüglich der Vermarktung des Stroms aus den volatilen erneuerbaren Energien nicht in vollem Umfang realisiert haben". Anders als in den Vorjahren habe deshalb die in der EEG-Umlage enthaltene "Liquiditätsreserve" nicht voll in Anspruch genommen werden müssen.

Gabriel stellt sich als erfolgreicher EEG-Reformer dar

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nutzte die Gelegenheit, um sich als erfolgreicher EEG-Reformer darzustellen. "Der erstmalige Rückgang der EEG-Umlage zeigt, daß wir beim EEG die Kostendynamik der vergangenen Jahre erfolgreich durchbrochen haben", verkündete er in einer Pressemitteilung seines Ministeriums. Die zum 1. August in Kraft getretene Neufassung des EEG habe dabei "bereits einen unmittelbar dämpfenden Einfluß" gehabt. Zur Begründung dieser Behauptung führte er die "Besondere Ausgleichsregelung" an, die auch im neuen EEG die Großstromverbraucher weitgehend von der EEG-Umlage befreit und die Normalverbraucher mit rund fünf Milliarden Euro belastet (140502). Gabriel ist der Meinung, daß diese Belastung bei Fortgeltung des alten EEG noch größer geworden wäre, da es dann "eine deutliche Ausweitung der begünstigten Strommengen gegeben" hätte.

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