September 2013

130902

ENERGIE-CHRONIK


 

 

Die bisher übliche saisonale Erholung des EEG-Kontos im ersten Halbjahr beschränkte sich 2013 auf eine vorübergehende Minderung des Defizits. Schwarze Zahlen – in dieser Grafik blau – gab es letztmals vor 15 Monaten.

EEG-Konto seit 15 Monaten in den roten Zahlen

Die EEG-Umlage wird ab 2014 ein weiteres Mal erhöht werden müssen. Vermutlich steigt sie von derzeit 5,28 Cent pro Kilowattstunde auf über 6 Cent. Dies ergibt sich zwingend aus der bisherigen Entwicklung des EEG-Kontos, das bis einschließlich August dieses Jahres seit 15 Monaten in den roten Zahlen steckte (siehe Grafik). Die genaue Höhe des für erforderlich gehaltenen Anstiegs werden die Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 3 der "Ausgleichmechanismusverordnung" bis 15. Oktober bekanntgeben.

Wie die Übertragungsnetzbetreiber Anfang September mitteilten, wies das EEG-Konto Ende August ein Rekorddefizit von rund 2,3 Milliarden Euro aus. Das war gut ein Drittel mehr als im selben Monat des Vorjahres. Im Vergleich mit August 2011 war das Defizit fast dreimal und gegenüber 2010 fünfmal so hoch.

Zum ersten Mal seit Einführung des neuen "Ausgleichsmechanismus" – der Anfang 2010 gesetzlich verbindlich wurde und in Verbindung mit dem Verfall der Börsenpreise (120204) die Hauptursache für die Explosion der EEG-Umlage darstellt (101001) – kam es auch nicht zur üblichen positiven Entwicklung des EEG-Kontos im ersten Halbjahr. Vielmehr beschränkte sich die saisonale Erholung auf eine Minderung des Defizits, das bis April 2013 auf 385 Millionen zurückging, um dann erneut anzusteigen.

Allein im August entstand bei der "Vermarktung" des EEG-Stroms ein Defizit von 2,1 Milliarden Euro

Wie verhängnisvoll sich der neue "Ausgleichsmechanismus" auswirkt und wie stark er die Verbraucher zusätzlich zur EEG-Einspeisungsvergütung belastet, zeigt das aktuelle Ergebnis vom August 2013: Die Übertragungsnetzbetreiber zahlten für den eingespeisten EEG-Strom insgesamt 2,3 Milliarden Euro als Einspeisungsvergütungen oder in modifizierter Form als "Marktprämien" (130201). Beim Pflichtverkauf des ihnen verbleibenden EEG-Stroms an der Börse bekamen sie aber lediglich 223 Millionen Euro. Es entstand so ein Defizit von 2,1 Milliarden Euro, das auch die gleichzeitigen Einnahmen von 1,57 Milliarden Euro aus der bereits sehr hohen EEG-Umlage nicht zu decken vermochten. Unterm Strich schloß die Gesamtrechnung des Monats mit einem Defizit von 540 Millionen Euro ab.

Abschaffung der alten Ausgleichsregelung belastet Verbraucher mit hohen Kosten

Vor der Einführung des neuen "Ausgleichsmechanismus" waren die EEG-Kosten mit den Einspeisungsvergütungen identisch. Der eingespeiste EEG-Strom wurde nicht verkauft, sondern in Form einer fiktiven "Bandlieferung" anteilig an die Stromversorger weitergeleitet, die ihn nach Maßgabe der jeweils geltenden EEG-Umlage so vergüten mußten, daß die von den Netzbetreibern gezahlten Einspeisungsvergütungen abgedeckt waren. Trotz des ständigen Anstiegs der vergüteten Strommengen erreichte so die EEG-Umlage bis 2009 lediglich bescheidene 1,2 Cent/kWh. Sie explodierte erst mit der Beseitigung dieser Absatzgarantie infolge der "marktwirtschaftlichen" Deformierung der EEG-Förderung (siehe Grafik 121001). Erschwerend kam hinzu, daß die enormen Mengen an EEG-Strom, die nun am Spotmarkt angeboten wurden, den bisherigen Börsenpreis ungefähr halbierten. Entsprechend gering fielen die Erlöse aus. Die Verbraucher mußten so zusätzlich zu den Einspeisungsvergütungen auch noch das bei der "Vermarktung" entstehende Defizit bezahlen. Vom Sinken der Börsenpreise hatten sie dagegen nichts, da die Stromversorger die Einsparungen nicht weitergaben. Hinzu wurde ihnen vom Gesetzgeber die EEG-Entlastung der Industrie aufgehalst (130503).

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