Oktober 2016

161001

ENERGIE-CHRONIK


 


Ende September wies das EEG-Konto noch einen Überschuß von 1,9 Milliarden Euro auf. Ohne die Verrechnung dieses Guthabens und die Verringerung der sogenannten Liquiditätsreserve von zehn auf sechs Prozent wäre die EEG-Umlage auf 7,7 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. So aber beträgt sie im kommenden Jahr "nur" 6,88 Cent/kWh. (Grafik vergrößern)

EEG-Umlage steigt um acht Prozent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde

Die EEG-Umlage steigt im kommenden Jahr von 6,35 auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Dies gaben die vier Übertragungsnetzbetreiber am 14. Oktober offiziell bekannt. Das entspricht einer Erhöhung um gut acht Prozent und bedeutet für den Durchschnittshaushalt eine jährliche Mehrbelastung um 18,55 Euro. Die magische Schwelle von 7 Cent wird somit im Wahlkampfjahr 2017 nicht erreicht und überschritten, wie aufgrund von Hochrechnungen zunächst prognostiziert worden war (160703).

Dennoch waren diese Hochrechnungen nicht falsch. Was sich verändert hat, ist vielmehr die Berechnungsgrundlage: Die Netzbetreiber haben die sogenannte Liquiditätsreserve abgesenkt, die sie bei der Berechnung der EEG-Umlage miteinkalkulieren dürfen. Die Umlage wird damit optisch etwas kleiner. Die vorübergehend ausgeblendeten Kosten werden aber über kurz oder lang auf die Verbraucher wieder zukommen.

Bei unveränderter Liquiditätsreserve wären es 7,16 Cent/kWh gewesen

Bisher betrug die Liquiditätsreserve zehn Prozent und schöpfte damit den von § 3 Abs. 8 der Ausgleichsmechanismusverordnung vorgegebenen Höchstsatz aus. Nun wurde sie auf sechs Prozent verringert. Nur durch diesen Kunstgriff sank die für das Jahr 2017 geltende EEG-Umlage von 7,16 Cent auf 6,88 Cent.

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten bereits angedeutet, daß sie durch Kürzung der Liquiditätsreserve die neue EEG-Umlage auf unter 7 Cent begrenzen wollen. Man konnte dies sogar so verstehen, als würden sie der Politik einen Tauschhandel vorschlagen, indem diese im Gegenzug die geplanten Abstriche an den Eigenkapitalrenditen der Netzbetreiber abschwächt (160806). Inzwischen hat die Bundesnetzagentur die geplanten Kürzungen der Eigenkapitalrenditen aber in vollem Umfang bestätigt (161004). Sie hat damit klargemacht, daß sie ihre relative Unabhängigkeit als oberste Regulierungsbehörde nicht durch einen kompromittierenden Kuhhandel in Frage stellen läßt.

Ohne das Guthaben auf dem EEG-Konto würde die Umlage sogar 7,7 Cent/kWh betragen

Einen kräftigen Beitrag zur rechnerischen Reduzierung der EEG-Umlage leistete aber auch der noch immer hohe Stand des EEG-Kontos, das Ende September einen Überschuß von 1,9 Milliarden Euro aufwies (siehe Grafik). Ohne die Verrechnung dieses Guthabens wäre die EEG-Umlage normalerweise auf 7,7 Cent/kWh gestiegen. Auch bei Absenkung der Liquiditätsreserve auf sechs Prozent wären es noch 7,44 Cent/kWh gewesen.

Die im Jahr 2017 entstehende Lücke bei den EEG-Kosten wurde von den Übertragungsnetzbetreibern mit insgesamt etwa 24,4 Milliarden Euro prognostiziert. Die Division dieser Summe durch den "anzulegenden Letztverbrauch" von 348.531.880 Megawattstunden ergibt die sogenannte Kernumlage in Höhe von 70,15 Euro/MWh bzw. 7,015 Cent/kWh. Mit dem sechsprozentigen Liquiditätsaufschlag, der 0,424 Cent/kWh beträgt, ergibt das 7,439 Cent/kWh. Infolge der Verrechnung des Guthabens auf dem EEG-Konto sinkt dieser Wert aber wieder um 0,559 Cent/kWh. So kommen am Ende die 6,88 Cent/kWh als EEG-Umlage 2017 zustande.

Seit 2013 lag die Liquiditätsreserve immer bei zehn Prozent

Die Liquiditätsreserve soll die Schwankungen abfedern, die sich auf dem EEG-Konto aus der Abweichung zwischen tatsächlicher und prognostizierter EEG-Einspeisung ergeben. Sie wurde erstmals mit der ab 2012 geltenden EEG-Novelle und einer entsprechenden Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung eingeführt. Zunächst betrug sie nur drei Prozent der erwarteten Deckungslücke. Ab 2013 schöpften die Netzbetreiber den zulässigen Höchstsatz von zehn Prozent aber voll aus (121001). In Verbindung mit einer kräftigen Anhebung der EEG-Umlage auf 6,24 Cent/kWh sorgte die hohe Liquiditätsreserve dafür, daß das EEG-Konto ab Januar 2014 zum ersten Mal das ganze Jahr über im schwarzen Bereich blieb und einen Überschuß von 3,5 Milliarden Euro erreichte (150208).

Für das Jahr 2015 konnte die EEG-Umlage sogar zum ersten Mal seit Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geringfügig gesenkt werden (141006). Dennoch erreichte der Überschuß im April 2015 einen Rekord von 5 Milliarden Euro, und selbst die übliche saisonale Abschwächung in der zweiten Jahreshälfte verringerte diesen Überschuß nur um die Hälfte (siehe Grafik).

In diesem Jahr kam es zu einer weiteren Erhöhung der EEG-Umlage auf 6,345 Cent/kWh (151006). Sie sorgte dafür, daß das Konto auch 2016 über alle Monate hinweg erhebliche Überschüsse aufwies. Allerdings wurden diese tendenziell kleiner. Neben den gestiegenen Förderkosten lag dies an den weiter gesunkenen Großhandelspreisen, welche die ohnehin mageren Erlöse aus dem Verkauf des EEG-Stroms an der Börse zusätzlich schmälerten. Die Initiative Agora Energiewende ermittelte deshalb bereits im Juli, daß die EEG-Umlage 2017 voraussichtlich auf über 7 Cent/kWh angehoben werden müsse (160703).

 

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