Januar 2014 |
140103 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bisher sind die EEG-Kosten (rote Kurve) jedes Jahr immer beträchtlich gewachsen. Im vergangenen Jahr sind sie zum ersten Mal gesunken. Daraus ergibt sich die spannende Frage, wieweit das auf eine Trendumkehr hinweisen könnte oder lediglich auf einen Rückgang der vergüteteten Strommengen (blaue Kurve) zurückzuführen ist. Bisher liegen zu den vergüteten Mengen noch keine genauen Angaben vor. Der in dieser Grafik angebene Anstieg für 2013 basiert lediglich auf der Mittelfristprognose für die Jahre 2013 bis 2017, die im November von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht wurde. Die Grafik zeigt deutlich, wie zunächst EEG-Umlage, EEG-Strommengen
und EEG-Kosten annähernd parallel gestiegen sind. Bis 2009 stieg
die EEG-Umlage sogar langsamer als Mengen und Kosten. Der daraufhin
einsetzende Anstieg der EEG-Kosten und die Explosion der EEG-Umlage
waren eine Folge des seit 2009 praktizierten neuen "Ausgleichsmechanismus",
der die Absatzgarantie für EEG-Strom beseitigte und durch dessen
Verramschung an der Börse ersetzte. Die EEG-Umlage (gelbe Kurve)
stieg dabei noch schneller als die Kosten (rote Kurve), da immer mehr
stromintensive Betriebe von der EEG-Umlage befreit wurden. |
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Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 sind im vergangenen Jahr die EEG-Kosten gegenüber dem Vorjahr nicht gestiegen, sondern gesunken. Dies ergibt sich aus der Jahresübersicht zu den Einnahmen und Ausgaben nach § 7 der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV), die von den vier Übertragungsnetzbetreibern am 8. Januar veröffentlicht wurde. Demnach beliefen sich die Gesamtkosten der EEG-Förderung 2013 auf rund 19,38 Milliarden Euro gegenüber 20,07 Milliarden Euro im Vorjahr. Das sind rund 690 Millionen Euro weniger. Wie aus der Übersicht ferner hervorgeht, ist dieser Rückgang fast ausschließlich auf eine entsprechende Verringerung der Vergütungszahlungen zurückzuführen.
Soweit der Rückgang der Vergütungszahlungen nicht auf einer Verringerung bzw. Umschichtung der geförderten Strommengen beruht, könnte er auf eine Trendumkehr bei den bisher unablässig steigenden EEG-Kosten hinweisen. Vor allem könnte er mit der Zunahme der "Direktvermarktung" zusammenhängen. Dieses Subventions-Modell gibt es seit 2012 als Alternative zum sonst obligatorischen Verkauf des EEG-Stroms durch die Übertragungsnetzbetreiber am Spotmarkt (130201). Es ermöglicht den Anlagenbetreibern einen weitgehend risikolosen Verkauf des von ihnen erzeugten EEG-Stroms, indem § 33g EEG eine "Marktprämie" bis zur Höhe der Einspeisungsvergütung zuzüglich einer "Managementprämie" garantiert. Außerdem gibt es für die Betreiber von Biomasse-Anlagen gemäß § 33i EEG noch eine "Flexibilitätsprämie". Da die Marktprämie die Differenz zwischen den monatlichen Durchschnittserlösen an der Börse (z.B. für Windstrom) und den jeweils geltenden Einspeisevergütungen ausgleicht, besteht bei niedrigen Börsenpreisen kein Anreiz zur Direktvermarktung. Dieses Modell verursacht deshalb weniger Kosten als der bedingungslose Verkauf des EEG-Stroms an der Börse durch die Übertragungsnetzbetreiber. Diese sind nämlich selbst dann zur Verramschung des Stroms verpflichtet, wenn sie ihn verschenken oder ihm sogar Millionen Euro hinterher werfen müssen, damit sich ein Abnehmer findet (091201, 100101, 100201, 100708, 101001). Inzwischen hat diese Art von Direktvermarktung das alte Subventionsmodell der Einspeisungsvergütung weitgehend verdrängt. Laut Koalitionsvereinbarung soll sie bis 2017 für alle Betreiber größerer Anlagen verpflichtend eingeführt werden. Zugleich will man sie durch Einführung einer neuen "gleitenden Marktprämie" kosteneffizienter gestalten und die Erzeuger veranlassen, ihre Einspeisung dem tatsächlichen Strombedarf anzupassen (131102).
Bisher steht allerdings nur fest, daß die Gesamtkosten der EEG-Förderung zum ersten Mal seit 13 Jahren zurückgegangen sind. Unklar bleibt, ob und wieweit das mit der zunehmenden Inanspruchnahme der "Marktprämie" zusammenhängt oder auf andere Faktoren zurückzuführen ist. Eine Verringerung der vergüteten Mengen ist aber wenig wahrscheinlich. Nach den bisher vorliegenden Zahlen der "Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen" (Stand 12. Dezember 2013) hat die Bruttostromproduktion aus erneuerbaren Energien 2013 sogar zugenommen. Witterungsbedingte Einbußen bei Wind- und Wasserkraft wurden durch Zuwächse bei Biomasse und Photovoltaik mehr als ausgeglichen. Laut Vermerk handelt es sich allerdings um vorläufige Angaben, die zum Teil geschätzt wurden.
Die Übertragungsnetzbetreiber gingen bisher ebenfalls von einer Mehrerzeugung an EEG-Strom aus. In ihrer Mittelfristprognose bis 2017, die sie im November veröffentlichten, veranschlagten sie die 2013 anfallende EEG-Strommenge mit 19377,9 Gigawattstunden (GWh). Das wären 689 GWh mehr als im Vorjahr. Aber auch hier handelt es sich nur um eine vorläufige Schätzung. Auf Nachfrage der ENERGIE-CHRONIK teilten die Übertragungsnetzbetreiber mit, daß die EEG-Jahresabrechnung frühestens Ende Juli vorliegen werde. Erst dann lasse sich auch festststellen, wieviel Strom im Vergleich zum Vorjahr vergütet worden sei.
Die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hat vorgeschlagen, die von den Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage in einer bestimmten Höhe einzufrieren. Darüber hinaus anfallende Kosten sollten solange durch Kredite finanziert werden, bis die EEG-Kosten eines Tages unter den fixierten Wert fallen. Die EEG-Umlage würde dann ab diesem Zeitpunkt die Tilgung dieser Kredite ermöglichen.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" am 4. Januar berichtete, hat Aigner dem bayerischen Kabinett eine entsprechende Vorlage zur Beratung zugeleitet. Darin schlug sie vor, die EEG-Umlage bei 4,9 Cent pro Kilowattstunde einzufrieren. Den erforderliche Kreditbedarf veranschlagte sie mit bis zu 72 Milliarden Euro. Sie ging dabei von der Annahme aus, daß ab Mitte der zwanziger Jahre die Kosten der "Energiewende" wieder sinken würden.
Der Vorstoß war aber nicht mit dem bayerischen CSU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten Horst Seehofer abgestimmt. Dieser legte sofort sein Veto ein, nachdem der Vorschlag in die Ressortberatung ging. Als Aigner nicht sofort den Rückzug antrat, sondern eine "ernsthafte" Prüfung verlangte, ließ die Staatskanzlei am 7. Januar nach einer Kabinettsitzung mitteilen, daß der Vorschlag "derzeit nicht weiterverfolgt" werde. Aigner bemühte sich anschließend, den Eindruck zu entkräften, sie habe Seehofer herausfordern wollen und eine herbe Niederlage erlitten. Die Absetzung ihres Vorschlags im Kabinett sei "sehr einvernehmlich beschlossen" worden, sagte sie.