Mai 2013

130503

ENERGIE-CHRONIK


 

 

Was die Großverbraucher an EEG-Umlage einsparen, wird den "nichtprivilegierten Letztverbrauchern" zusätzlich aufgebürdet. Die EEG-Umlage betrug deshalb zuletzt 5,28 Cent/kWh (rote Kurve). Würden alle Stromverbraucher gleichmäßig belastet, wären es nur 4,30 Cent/kWh (blaue Kurve).

Quelle: Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 15/3158

EEG-Entlastung der Industrie belastet übrige Verbraucher mit mehr als vier Milliarden Euro

Die "besondere Ausgleichsregelung" in den §§ 40 - 44 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) befreit in diesem Jahr 1638 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie 53 Schienenbahnen weitgehend von der EEG-Umlage. Die dadurch begünstigte Verbrauchsmenge beträgt insgesamt 942 Terawattstunden. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das die bis zum 2. Juli 2012 eingegangenen Anträge auf Befreiung von der EEG-Umlage bearbeitet hat (gemäß EEG endet die Antragsfrist jeweils am 30. Juni des Vorjahres).

Die Zahl der begünstigten Unternehmen hat sich damit gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Der Grund ist die seit 2012 geltende Neuregelung des EEG, die den Kreis der "privilegierten Letztverbraucher" nochmals erheblich erweiterte (110603). Da der Zuwachs aus kleineren Betrieben bestand, stieg die begünstigte Verbrauchsmenge allerdings nur um zehn Prozent (siehe Grafik 2).

Infolge des Anstiegs der EEG-Umlage von 3,59 auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde ergab sich dennoch eine starke Zunahme der finanziellen Entlastung aller "privilegierten" Großstromverbraucher, die bei den übrigen Letztverbrauchern als zusätzliche Belastung zu Buche schlägt: Sie stieg von 2,5 auf über vier Milliarden Euro. Das sind 60 Prozent mehr als im Vorjahr.

Privilegierung kostet Normalverbraucher heute hundertmal mehr als vor zehn Jahren

Die Privilegierung der Großstromverbraucher macht inzwischen fast ein Fünftel der EEG-Umlage aus. Die dadurch entstehende Belastung für die übrigen Letztverbraucher erhöhte sich binnen zehn Jahren um das Hundertfache. Zum Beispiel führte sie noch 2004 lediglich zu einem Anstieg von 0,53 auf 0,54 Cent/kWh, während sie bei der aktuell zu zahlenden EEG-Umlage einen Anstieg von 4,30 auf 5,28 Cent/kWh bewirkt hat. Dies ergibt sich aus der Antwort des baden-württembergischen Umweltministeriums auf eine Anfrage der CDU im Landtag, wie sich die "besondere Ausgleichsregelung" seit ihrer Einführung entwickelt habe (siehe Grafik 1).

Großverbraucher zahlen nur ein bis zehn Prozent des Normalsatzes

Die seit 2012 geltende Neuregelung in § 41 Abs. 3 EEG verfügt die Minimierung der EEG-Umlage in mehreren Stufen: Ab einem Verbrauch von 1 GWh sinkt die Umlage auf 10 Prozent des Normalsatzes, ab 10 GWh auf 1 Prozent und ab 100 GWh auf 0,05 Cent/kWh. Die Stromkosten müssen aber mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung erreichen. Besonders stromintensive Betriebe können außerdem den fixen Satz von 0,05 Cent/kWh auch für den Verbrauch unter 100 GWh beanspruchen, wenn die Stromkosten mehr als zwanzig Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen. Die für 2012 erhobene EEG-Umlage von 3,592 Cent/kWh belastete die Unternehmen also nur mit 0,36 Cent/kWh (ab 1 GWh), 0,036 Cent/kWh (ab 10 GWh) und 0,05 Cent/kWh (ab 100 GWh). Entsprechend zahlen sie in diesem Jahr nur 0,53 Cent/kWh (ab 1 GWh), 0,053 Cent/kWh (ab 10 GWh) und 0,05 Cent/kWh (ab 100 GWh).

Durch die Grenze von 1 GWh werden kleinere Betriebe diskriminiert

Diese Regelung benachteiligt zahlreiche Industriebetriebe, deren Stromverbrauch knapp unterhalb der Grenze von 1 GWh liegt. Unter Umständen werden sie sogar nachträglich bestraft, wenn sie ihren Stromverbrauch durch effizientere Techniken gesenkt haben. Und wer gerade über der Grenze liegt, wird sich hüten, irgendwelche Maßnahmen zur Energieeinsparung durchzuführen. Mehrere Unternehmen der mittelständischen Textilindustrie haben Musterprozesse angestrengt, um die EEG-Umlage vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Am weitesten gediehen ist eine Klage des Textilveredlers Drechsel, die jetzt vor den Bundesgerichtshof kommen wird (130504).

 
  Infolge der seit 2012 geltenden Neuregelung im EEG hat sich 2013 die Zahl der privilegierten Unternehmen bzw. Abnahmstellen (blau) mehr als verdoppelt. Die begünstigte Verbrauchsmenge (gelb) stieg dadurch jedoch nur um zehn Prozent auf 94,2 Terawattstunden (in dieser Grafik zehnfach überhöht dargestellt). Anders sieht es bei der finanziellen Entlastung aus, die den Großverbrauchern zu Lasten von Haushalten und kleineren Unternehmen gewährt wird: Infolge der Erhöhung der EEG-Umlage auf 5,28 Cent/kWh stieg diese Summe 2013 um 60 Prozent auf über vier Milliarden Euro.

Quelle: Bafa / Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 15/3158

 

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