Februar 2012

120211

ENERGIE-CHRONIK


Jährlich wird 600.000 Kunden der Strom abgestellt

In Deutschland wird jährlich rund 600.000 Verbrauchern der Strom abgestellt, weil sie ihre Rechnung nicht bezahlen. Dies ergibt sich aus einer Umfrage, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei den Grundversorgern dieses Bundeslandes durchgeführt und am 21. Februar publiziert wurde, wenn man das Ergebnis auf alle Bundesländer hochrechnet.

Von den 110 Grundversorgern des Landes Nordrhein-Westfalen, die angeschrieben wurden, beteiligten sich 58 an der Umfrage. Diese haben 2010 mehr als drei Millionen Mal die Zahlung von Stromrechnungen angemahnt. Nach 340.000 Sperrandrohungen folgte dann für 62.000 Kunden tatsächlich das Abstellen des Stroms. Wenn man dieses Ergebnis auf alle 110 Grundversorger hochrechnet, dürfte etwa 120.000 Haushalten in Nordrhein-Westfalen der Strom abgedreht worden sein. Bundesweit waren es schätzungsweise sogar 600.000.

Drei Viertel der befragten Unternehmen berichteten über eine Zunahme der Zahlungsprobleme. Der Grund dafür sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale die erheblichen Preissteigerungen von rund 15 Prozent bei Strom und Gas in den vergangenen zwei Jahren. Sie hätten Energie für viele Haushalte zur unbezahlbaren Ware werden lassen. Dieses Problem werde sich angesichts der prognostizierten Energiepreisentwicklungen künftig noch verschärfen. Da viele Haushaltsbudgets hinter der Preisentwicklung zurückbleiben, könnten unerwartete Nachforderungen aus den jährlichen Endabrechnungen für Strom und Gas schnell zur unüberwindbaren Kostenfalle werden.

Ratenzahlung wird meistens nur auf Nachfrage angeboten

Bei Zahlungsverzug sieht das Mahnwesen der befragten Versorger in aller Regel die Einräumung von Ratenzahlung vor. Aber nur 22 Prozent der Unternehmen bieten den säumigen Kunden vor einer Stromsperre routinemäßig das "Abstottern" an. Bei den meisten (70 Prozent) muß der Kunde erst gezielt nach dieser Möglichkeit fragen. Vielfach räumen die Versorger auch nur sehr kurze Laufzeiten von weniger als sechs Monaten ein (rund 30 Prozent), bewilligen die Ratenzahlung nur in begründeten Ausnahmefällen (14 Prozent) oder machen sie von der Zahlung hoher Mindestraten bis zu 30 Euro abhängig (12 Prozent). Knapp 10 Prozent berechnen bei Ratenvereinbarungen sogar zusätzliche Gebühren oder Zinsen.

Unter Federführung des Düsseldorfer Wirtschaftsministeriums diskutieren derzeit im Landesarbeitskreis "Energiearmut" das Verbraucherschutzministerium, zahlreiche örtliche Grundversorger, die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung und die Verbraucherzentrale NRW geeignete Maßnahmen, um der wachsenden Energiearmut zu begegnen. Am 28. März veranstaltet das Verbraucherschutzministerium den Fachkongreß "Kalt erwischt – Energiearmut in Nordrhein-Westfalen", bei dem geeignete Modelle vorgestellt werden sollen.

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