Juni 2008 |
080609 |
ENERGIE-CHRONIK |
Angesichts der unverhältnismäßig stark gestiegenen Energiepreise wird die Forderung lauter, Geringverdiener beim Bezug der lebensnotwendigen Menge an Strom und Gas zu entlasten. Am 10. Juni legte die Verbraucherzentrale NRW ihren Vorschlag für einen entsprechenden "Strom-Spartarif" vor. Er soll für Verbraucher mit geringem Einkommen, die ungefähr ein Fünftel aller Haushalte ausmachen, einen Preisvorteil von ca. 15 Prozent gegenüber dem jeweiligen Grundversorgungstarif gewährleisten. Die Grundversorger hätten den "Strom-Spartarif" neben dem Grundversorgungsangebot als Pflichttarif anzubieten. Er könnte grundsätzlich von jedermann genutzt werden, würde faktisch aber nur dann billiger kommen, wenn der Stromverbrauch im Verhältnis zur Zahl der Haushaltsmitglieder unterhalb des Durchschnittsverbrauchs bleibt (siehe Grafik). Entstehende Mehrkosten für die Einrichtung und Nutzung dieses Tarifs sollen über ein bundesweites Umlageverfahren auf die Netznutzungsentgelte der lokalen Verteilnetze und damit auf alle Verbraucher umgelegt werden.
Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW sind rund 20 Prozent der Bevölkerung gezwungen, mehr als 13 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Energiekosten (Strom, Wärme und zum Teil Treibstoff) aufzuwenden. Die Verbraucherzentrale stützt sich dabei auf eine Umfrage, die sie im Frühjahr 2008 unter 38 örtlichen Energieversorgern durchführte. Bei den 24 Unternehmen, die zur Auskunft bereit waren, befand sich etwa ein Fünftel der Kunden im Zahlungsverzug oder im Mahnverfahren. Bei 59.000 Privathaushalten – rund zwei Prozent aller Haushaltskunden – hatten die auskunftsbereiten Versorger im letzten Jahr eine bereits eine Stromsperre verhängt.
Bisher bietet nur E.ON einen "Sozialrabatt" auf die Energierechnung an. Er wurde testweise 2007 in Bayern eingeführt. Seit dem 1. Januar 2008 gibt es ihn bei allen sieben Regionalversorgern von E.ON. Wichtigste Voraussetzung ist, daß die Kunden wegen ihres geringen Einkommens bereits von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit sind. Insgesamt wird mit etwa 32.000 Anspruchsberechtigten gerechnet.
Wie der Vorstandsvorsitzende der E.ON Energie, Klaus-Dieter Maubach, am 24. Juni auf der Jahrespressekonferenz seines Unternehmens mitteilte, kommen bisher 21.000 Kunden in den Genuß des Sozialrabatts. Mit Blick auf die andauernde Diskussion um eine gesetzliche Einführung solcher Sozialtarife warnte Maubach vor verschiedenen Konzepten, die "mit sehr heißer Nadel genäht" seien. Die Politik solle solche Eingriffe auf den regulierten Bereich der Energiewirtschaft beschränken und beispielsweise eine Senkung der Netzentgelte gezielt den Bedürftigen zukommen lassen.
Der Vorschlag der Verbraucherzentrale NRW kombiniert eine Anzahl von Frei-Kilowattstunden, die pro Haushaltsmitglied in Anspruch genommen werden können, mit einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde für all die Mengen, die über die Frei-Kilowattstunden hinaus bezogen werden. Dieser Arbeitspreis enthält sämtliche Kosten für Bereitstellung, Lieferung, Abrechnung, Konzessionsabgabe, Umlagen (EEG, KWK), Strom- und Umsatzsteuer. Bei den hier abgebildeten Beispielen für einen 1- bzw. 4-Personen-Haushalt werden jeweils jährlich eine Freimenge von 250 kWh pro Kopf sowie ein Arbeitspreis von 25 Ct/kWh zugrundegelegt. |