Juni 2002 |
020605 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erhielt am 5. Juni vom niedersächsischen Umweltministerium den Planfeststellungsbeschluß für das geplante Endlager "Schacht Konrad". Mit nochmals zweijähriger Verzögerung (000105) hat damit die niedersächsische Landesregierung den vor zwanzig Jahren beantragten Bau des Endlagers genehmigt.
Mit der Umrüstung des Bergwerks zu einem Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung wird aber vorerst noch nicht begonnen, da es bis zum Ende der Klagefrist am 26. Juli mit Sicherheit zu Einsprüchen gegen die Erteilung der Genehmigung kommen wird. Diese haben aufschiebende Wirkung, da das BfS - wie im Atomkompromiß zwischen Bundesregierung und Kernkraftwerksbetreibern vereinbart (000601) - im Juli 2000 den Antrag auf Sofortvollzug zurückgezogen hatte. Das BfS rechnet mit mehrjährigen Gerichtsverfahren.
In der jetzt erteilten Genehmigung wird das Einlagerungsvolumen auf ca. 300.000 Kubikmeter begrenzt. Ursprünglich war das doppelte Volumen beantragt worden. Der Mengenbegrenzung liegen korrigierte Schätzungen des BfS zugrunde, das inzwischen mit einem wesentlich geringeren Abfallaufkommen rechnet.
Gegen das geplante Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle im ehemaligen Erzbergwerk Schacht Konrad wurden 1992 rund 290 000 Einwendungen erhoben (920905) und an 75 Verhandlungstagen erörtert (930303). Die niedersächsische SPD-Landesregierung leistete bis in die zweite Hälfte der neunziger Jahre anhaltenden Widerstand gegen eine Genehmigung. Die Hannoveraner Umweltministerin Monika Griefahn (941209, 970915) lag deshalb in Dauerfehde mit ihren Bonner Amtskollegen Klaus Töpfer (920417, 941013) und Angela Merkel (970915).