August 2024

240809

ENERGIE-CHRONIK


RWE erhält Zuschlag für zwei Offshore-Windparks mit 4000 MW

Die Bundesnetzagentur gab am 12. August die Zuschläge in der dritten Offshore-Ausschreibung für zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. August 2024 bekannt. Ähnlich wie bei den beiden vorangegangenen Ausschreibungen für nicht zentral untersuchte Flächen zum 1. Juni 2023 (230703) und zum 1. Juni 2024 (240606) konnten die Bieter den Zuschlag für die drei ausgeschriebenen Flächen in der Nordsee nicht nur durch völligen Verzicht auf Förderung erlangen, sondern vor allem durch zusätzlich geleistete Geldzahlungen. Die Vergabe wurde aber außerdem noch von Kriterien wie Dekarbonisierung des Offshore-Ausbaus und Einsatz umweltschonender Gründungstechnologien abhängig gemacht, weshalb das finanzielle Gebot nicht allein entscheidend war.

Die restlichen 1500 MW sicherte sich ein Investitionsfonds

Die Ausschreibung betraf die Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 in der neuesten Fassung des Offshore-Flächenentwicklungsplans. Sie befinden sich ungefähr 110 Kilometer nordwestlich der Insel Borkum an der Grenze der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone zur niederländischen AWZ (siehe Grafik). Die Flächen N-9.1und N-9.2 ermöglichen die Installierung von jeweils einem Windpark mit 2.000 Megawatt. Bei der kleineren Fläche N-9.3 sind es 1.500 Megawatt. Den Zuschlag für die beiden größeren Flächen erhielten die RWE-Töchter Offshore Wind Four GmbH und Offshore Wind Two GmbH. Die dritte Fläche ging an die Waterekke Energy GmbH, die dem Investitionsfonds Luxcara gehört. Die Inbetriebnahme der Windparks auf den drei Flächen ist für die Jahre 2029 (N-9.3), 2030 (N-9.1) und 2031 (N-9.2) vorgesehen.

Die geleistete Zuzahlung pro Megawatt liegt dieses Mal sehr deutlich unter einer Milliarde Euro


Die drei Flächen (gelb) befinden sich ungefähr 110 Kilometer nordwestlich der Insel Borkum an der Grenze der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (blau) zur niederländischen AWZ. Der relativ niedrige Auktionserlös für die insgesamt 5500 Megawatt könnte auch mit ihrer geringeren Windhöffigkeit zu tun haben, da sie zwischen anderen Windparks liegen.

Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Ausschreibungen für nicht zentral untersuchte Flächen, bei denen die Bundesnetzagentur die Gebotserlöse mit spektakulären Summen im Milliardenbereich bezifferte, hat sie bei dieser Auktion den Gesamterlös nicht veröffentlicht. Sie begründete dies damit, dass "andernfalls auf die Gebotswerte der bezuschlagten Bieter zurückgerechnet werden kann". Die Gebotswerte der bezuschlagten Bieter seien aber gesetzlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen.

Trotz dieser behördlichen Geheimniskrämerei ließ sich der gesamte Gebotswert dann aber doch zumindest näherungsweise errechnen, da RWE noch am selben Tag per Pressemitteilung wissen ließ, seine beiden Flächen für eine Zuzahlung von insgesamt 250 Millionen Euro erhalten zu haben. Der Investitionsfonds Luxcara begnügte sich dagegen damit, am 13. August über den erhaltenen Zuschlag zu berichten. Falls sich die Zuzahlung von Luxcara für die restlichen dreißig Prozent der zu vergebenden Leistung von insgesamt 5.500 MW in derselben Höhe wie bei RWE bewegt haben sollte, ergäbe sich ein Auktionserlös von insgesamt unter 350 Millionen Euro.

Der schwächere Gesamterlös könnte unter anderem auch mit der geringeren Windhöffigkeit zu tun haben

Im Vergleich mit den 3,022 Milliarden Euro, die bei der vorangegangenen Ausschreibung für nicht voruntersuchte Flächen mit 2.500 MW zum 1. Juni 2024 erzielt wurden (240606), wäre das ein sehr bescheidenes Ergebnis, das einem Erlös von etwa 0,064 Millionen statt 1,2 Millionen Euro pro Megawatt entspricht. Im Vergleich mit der Ausschreibung zum 1. Juni 2023 (12,6 Mrd. Euro für 7000 MW) ist der Erlös pro Megawatt sogar noch geringer. Das dürfte damit zu tun haben, dass es bei der jetzigen Auktion insgesamt nur fünf Gebote für die drei Flächen gab, die Zuzahlungen anders gewichtet wurden und das ganze Prozedere weniger auf finanziellen Wettbewerb als auf die Erfüllung qualitativer Kriterien angelegt war.

Außerdem könnte eine Rolle spielen, dass die drei Flächen im Windschatten von Windparks liegen werden, die westlich von ihnen geplant sind, was eine geringere Zahl von Volllaststunden erwarten lässt. Im Südosten grenzen sie schon jetzt an die bestehenden Windparks Deutsche Bucht, Veja Mate, Bard Offshore 1, He Dreight (in Bau), Albatros, Hohe See und Global Tech 1 (siehe Grafik).

Verlust des Zuschlags durch Geltendmachung von Eintrittsrechten war dieses Mal nicht zu befürchten

Nach § 2a des Wind-auf-See-Gesetzes werden seit 2023 zentral voruntersuchte Flächen jährlich zum Gebotstermin 1. August und nicht zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. Juni entsprechend den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans ausgeschrieben. Bisher gab es drei Ausschreibungen nach dem sogenannten zentralen Modell, bei dem die zu vergebende Fläche bereits vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Auftrag der Bundesnetzagentur umfassend voruntersucht und ihre Eignung für die Errichtung eines Offshore-Windpark mit einer bestimmten Leistung festgestellt wurde. Bei den beiden ersten konnten dabei frühere Projektentwickler Eintrittsrechte geltend machen und nachträglich verlangen, dass ein erteilter Zuschlag zu denselben Konditionen auf sie übertragen wird. Der RWE-Konzern musste deshalb nach der ersten Ausschreibung eine von zwei Flächen wieder abgeben, für die er unter Verzicht auf jegliche Förderung den Zuschlag erhalten hatte (220914). Bei der zweiten Ausschreibung, bei der anstelle eines Totalverzichts auf Förderung erstmals sogar Zuzahlungen möglich waren, musste er auf den für eine siebenstellige Summe erworbenen Zuschlag ebenfalls wieder verzichten, weil dieser von Vattenfall aufgrund von Eintrittsrechten übernommen wurde (240606). Bei der jetzigen dritten Ausschreibung gab es solche Eintrittsrechte nicht mehr.

RWE kann sich somit der beiden Flächen sicher sein, deren Nutzung für Windparks durch Zuzahlung von 250 Millionen Euro erworben wurde. Wie der Konzern in seiner Pressemitteilung wissen ließ, will er mit dem französischen Konzern TotalEnergies "die Möglichkeit einer gemeinsamen Entwicklung der beiden Offshore-Projekte prüfen". Die Investitionsentscheidungen sollen bis 2027 (N-9.1.) bzw. 2028 (N-9.2) getroffen werden. Falls dann alle erforderlichen Genehmigungen erteilt sind, könnte mit dem Bau bis 2029 bzw. 2030 begonnen werden. Die vollständige Inbetriebnahme ist für 2031 bzw. 2032 geplant.

Bis 2027 will RWE seine Offshore-Leistung vor der deutschen Küste fast verdoppeln

RWE betreibt vor der deutschen Küste bereits sechs Offshore-Windparks: Nordsee-Ost (150502), Nordsee One (081216), Kaskasi (230315), Amrumbank West (230111) und alpha ventus (091111) in der Nordsee sowie Arkona (190409) in der Ostsee. Amrumbank West und Arkona sind dabei keine originären RWE-Projekte, sondern wurden erst im Zuge der 2018 vereinbarten Aufteilung des deutschen Energiemarkts (180301) mit anderen Kraftwerken des E.ON-Konzerns übernommen. Auf diese Weise erlangte RWE auch die einstige E.ON-Beteiligung am Offshore-Testfeld alpha ventus. Zusammen verfügen die sechs genannten Windparks über eine Kapazität von 1.716 Megawatt. Außerdem befinden sich vier weitere "Nordseecluster" mit einer fast ebenso großen Gesamtleistung von bis zu 1.600 Megawatt in fortgeschrittener Planung (240606). Mit deren Bau will RWE im kommenden Jahr beginnen. Die vollständige Inbetriebnahme ist bis Anfang 2027 geplant.

 

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