Juli 2023 |
230703 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur gab am 12. Juli die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. Juni 2023 bekannt. Zur Versteigerung zugelassen waren alle Bieter, die bei der vorangegangenen Auktion völlig auf eine staatliche Förderung verzichteten, um die Vergabe der Nutzungsrechte an vier Flächen in der Nord- und Ostsee für den Bau und Betrieb von Windparks zu erlangen. Insgesamt gab es jeweils acht Null-Cent-Gebote für drei Flächen in der Nordsee und neun für eine weitere in der Ostsee.
Bisher entschied in solchen Fällen ein Los-Verfahren über den Zuschlag, das im November 2020 von der schwarz-roten Bundesregierung beschlossen worden war, obwohl schon damals ein "zweites Gebotsverfahren" diskutiert wurde und die weitaus sinnvollere Lösung gewesen wäre (230611). Welche Gewinnabschöpfung dadurch versäumt wurde, zeigte sich jetzt, nachdem die Ampelkoalition bei der im Juli 2022 erfolgten Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (220703) das Losverfahren abgeschafft und stattdessen dieses zweite Gebotsverfahren in den §§ 21 - 25 verankert hat: Statt null Cent bekommt der Staat nun für die Vergabe der Nutzungsrechte an den vier Meeresflächen insgesamt 12,6 Milliarden Euro,
Die Erlöse aus den Offshore Ausschreibungen fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils fünf Prozent in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden. Die Stromkostensenkungskomponente ist über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen, beginnend mit dem Fertigstellungstermin des Windparks ab dem Jahr 2030.
Die Ermittlung der Zuschlagsberechtigten erfolgte erstmals online in mehreren Runden pro Tag mit ansteigenden Gebotsstufen. Für die drei Flächen in der Nordsee kamen so insgesamt 184 und für die in der Ostsee 72 Gebotsrunden zusammen.
Die vier Flächen ermöglichen die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 7.000 MW. Auf die drei Flächen in der Nordsee entfallen davon jeweils 2.000 MW, der Rest von 1.000 MW auf die Fläche in der Ostsee. Die Flächen N-11.1, N-12.1, N-12.2 in der Nordsee liegen etwa 120 km nordwestlich von Helgoland und die Fläche O-2.2 in der Ostsee ca. 25 km vor der Insel Rügen. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2030 vorgesehen.
Den Zuschlag erhielten für die Fläche N-11.1 die Bieterin bp OFW
Management 1 GmbH zu einem Gebotswert von 1,83 Mio. Euro/MW, für die
Fläche N-12.1 die Bieterin North Sea OFW N12-1 GmbH & Co. KG zu einem
Gebotswert von 1,875 Mio. Euro/MW , für die Fläche N-12.2 die Bieterin
bp OFW Management 3 GmbH zu einem Gebotswert von 1,56 Mio. Euro/MW und für
die Fläche O-2.2 die Bieterin Baltic Sea OFW O2-2 GmbH & Co. KG zu
einem Gebotswert von 2,07 Mio. Euro/MW. Das entspricht einer Zahlung des jeweils
bezuschlagten Bieters in Höhe von 3,66 Mrd. Euro für die Fläche
N-11.1, einer Zahlung von 3,75 Mrd. Euro für die Fläche N-12.1,
einer Zahlung von 3,12 Mrd. Euro für die Fläche N-12.2 und einer
Zahlung von 2,07 Mrd. Euro für die Fläche O-2.2. Mit dem Zuschlag
erhalten die erfolgreichen Bieter Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche
sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.