Januar 2024 |
240102 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur verhängte 2023 wegen unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von 1,435 Millionen Euro (im Vorjahr 1,15 Millionen Euro). "Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste", erklärte dazu der Chef der Behörde, Klaus Müller (220105), in einer am 19. Januar veröffentlichten Pressemitteilung.
Einen Lichtblick sieht Müller immerhin in den sinkenden Beschwerdezahlen, die auch auf das konsequente Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Anrufe zurückzuführen seien. Dass der Bußgeldbetrag trotzdem höher ist als im Vorjahr, führt er auf die die vielen extremen Fälle zurück, in denen Unternehmen bzw. die von ihnen beauftragten Werber vorsätzlich die gesetzlichen Vorgaben ignorierten.
Überwiegend werden die Bußgelder – wie schon in den vergangenen Jahren – gegen "auf dem Energiemarkt tätige Unternehmen sowie von ihnen beauftragte Callcenter" verhängt. In drei solchen Verfahren betrug das Bußgeld für Energievertriebe jeweils 285.000 Euro und in einem weiteren Verfahren 275.000 Euro. Eine Besonderheit dieser Fälle war neben der hohen Anzahl geschädigter Verbraucher, dass der eigentliche Grund des Anrufs vielfach zunächst verschleiert wurde: Die Anrufer gaben sich zu Beginn der Gespräche fälschlicherweise als der aktuelle Energieversorger der Angerufenen aus (etwa die jeweiligen Stadtwerke) oder als Vergleichsportal, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen. Anschließend wurden diese zur Preisgabe persönlicher Daten wie der Zählernummer oder des Zählerstandes aufgefordert. Derartige betrügerische Vorgehensweisen sind der Bundesnetzagentur bereits aus den Vorjahren bekannt und haben sich auch 2023" in schwerwiegender Form fortgesetzt".
Insgesamt gingen bei der Bundesnetzagentur im vorigen Jahr 34.714 Beschwerden
zu unerlaubten Werbeanrufen ein. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber
2022, als es noch 64.704 Beschwerden waren. Die aktuellen Beschwerdezahlen bewegen
sich damit wieder auf dem Niveau aus den Jahren vor 2018. Nach Ansicht der Behörde
ist dieses erfreuliche Ergebnis auch auf die veränderte Lebenssituation nach
den Pandemiejahren zurückzuführen: Die Menschen seien nun wieder außerhalb ihrer
Wohnungen aktiv, was die Häufigkeit unerwünschter Anrufe zusätzlich verringere.
Wie schon 2022 betrafen die meisten Beschwerden das Thema Energieversorgung
bzw. Lieferverträge für Strom oder Gas. Hierzu gingen rund 5.600 Beschwerden
ein. Es folgten Beschwerden zu "Gewinnspielen" und "Bauprodukten"
mit rund 5.400 bzw. 5.300 Eingängen.
Bei den gemeldeten Werbeanrufen war ein deutlicher Trend zu besonders schweren Belästigungen und Rechtsverletzungen erkennbar. Die Bundesnetzagentur schritt gegen mehrere, besonders auffällige Unternehmen ein. Diese bedrängten die Angerufenen durch fortwährende, eng aufeinander folgende Werbeanrufe, aggressive Gesprächsführung oder Täuschungsmanöver und verursachten teilweise in kürzester Zeit mehrere hundert oder sogar tausend Beschwerden.
Außerdem kümmerte sich die Bundesnetzagentur weiterhin um die Einhaltung der seit etwa zwei Jahren geltenden Transparenzregeln für Telefon-Werbeeinwilligungen. Diese neuen Transparenzpflichten für werbetreibende Unternehmen traten aufgrund des Gesetzes für faire Verbraucherverträge am 1. Oktober 2021 in Kraft. Dadurch werden diese auch im nationalen Recht unter anderem ausdrücklich verpflichtet, Telefon-Werbeeinwilligungen lückenlos zu dokumentieren und aufzubewahren.
Die Bundesnetzagentur hatte hierzu zunächst detaillierte Hinweise veröffentlicht, um werbetreibenden Unternehmen die Umsetzung der Regelung in der Praxis zu erleichtern. Bei den ab 2023 eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung geht die Bundesnetzagentur nunmehr bei bestehendem Anlass neben dem Verdacht der unerlaubten Telefonwerbung zusätzlich dem Verdacht nach, dass Unternehmen gegen die neuen Vorgaben verstoßen haben. Verstöße gegen die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Um unerlaubte Werbeanrufe ahnden zu können, ist die Bundesnetzagentur allerdings
auf Hinweise von betroffenen Verbrauchern angewiesen. Verbraucherinnen und Verbraucher
können Werbeanrufe, in die sie vorher nicht eingewilligt haben oder für die
sie einen Widerruf ausgesprochen haben, bei der Bundesnetzagentur melden: Um
die Täter überführen zu können, sind dabei möglichst präzise und detaillierte
Angaben notwendig, die der Behörde auf ihrer Internet-Seite unter der Adresse
www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde übermittelt werden können.