Juli 2022 |
220713 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung hat die Richtlinien zur Förderung effizienter Wohngebäude in wichtigen Punkten geändert. Dabei wird der absolute Schwerpunkt der Förderung auf die energetische Sanierung des Gebäudebestands verlagert: Von den rund 14 Milliarden Euro, die von 2023 bis 2025 jährlich zur Verfügung stehen, sind nur etwa eine Milliarde für Neubauten vorgesehen. Obwohl insgesamt weniger Fördermittel als früher zur Verfügung stehen, werden so die Mittel für die Sanierung von Bestandsgebäuden um die Hälfte steigen.
Dagegen wurden allein im ersten Halbjahr 2022 von der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 15,7 Milliarden Euro vergeben – allerdings nicht unbedingt sinnvoll, wie die Antragsflut für den längst etablierten Effizienzhaus-Standard EH-55 zeigte, die eine Erblast der vorherigen Bundesregierung war und ein Loch von 5,4 Milliarden riss, bevor die neue Regierung am 24. Januar die Notbremse zog (220106). Eine recht fragwürdige Veranstaltung war auch die Wiederaufnahme der Förderung energieffizienter Gebäude für den höheren EH40-Standard am 20. April, bei der die zur Verfügung stehende Milliarde binnen drei Stunden von der Antragsflut aufgezehrt war (220411).
Auch künftig bleiben KfW und BAFA die Ansprechpartner. Die Zuständigkeiten werden jedoch vereinfacht und klarer strukturiert: Das BAFA verantwortet die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der Sanierung, während die KfW nur noch die Kredite für Gesamtsanierungsmaßnahmen vergibt und keine Einzelsanierungsmaßnahmen mehr fördert.
Die vom 21. Juli datierte Änderungsbekanntmachung wurde am 27. Juli im
Bundesanzeiger veröffentlicht (siehe PDF). Damit greifen ab dem 28. Juli
die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der
KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten
ab dem 15. August 2022 die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung
beim BAFA. Die Neubauförderung soll in einem späteren Schritt vom
Bundesbauministerium in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium
für das Jahr 2023 umgestaltet werden.