Juni 2021

210607

ENERGIE-CHRONIK


Entsorgungsfonds für KKW-Lasten soll mehr Rendite erbringen

Zusammen mit der 17. und 18. Novelle zum Atomgesetz (210608, 210601) beschloss der Bundestag am 10. Juni eine Neufassung des Entsorgungsfondsgesetzes, mit dem vor viereinhalb Jahren den KKW-Betreibern die "Ewigkeitslasten" der nuklearen Entsorgung abgenommen und auf den Staat übertragen wurden (170602). Inzwischen hat nämlich auch dieser "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" (KENFO), der als öffentlich-rechtliche Stiftung organisiert wurde, mit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank zu kämpfen. Bis Ende 2018 soll der Kapitalstock sogar von 24,1 auf 23,6 Milliarden Euro geschrumpft sein.

2018 zahlte die Stiftung 92,4 Millionen Euro Negativzinsen an die Bundesbank

Auf ihrer Internet-Seite teilte die KENFO-Stiftung bisher nur das Ergebnis für 2018 mit, das mit 71,5 Millionen Euro negativ war. Diese "Anlaufverluste" hätten sich durch Aufwendungen von 92,4 Millionen Euro ergeben, denen lediglich Erträge von 20,9 Millionen Euro gegenüberstanden. Die Aufwendungen hätten wiederum zu über 90 Prozent – nämlich 86,4 Millionen Euro - aus Negativzinsen bestanden, die an die Bundesbank zu leisten waren.

Fonds wird weitgehend von Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung befreit

Die Novelle zum Entsorgungsfondsgesetz wurde ohne Debatte mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen gegen die von AfD und Linken angenommen. In der regierungsamtlichen Begründung des Gesetzentwurfs heisst es, der Fonds müsse "an den Kapitalmärkten wie ein privater Investor agieren können", um die mit dem Stiftungskapital gegebenen Anlagemöglichkeiten hinreichend effektiv und rentabel umsetzen zu können. "Nur auf diese Weise lassen sich die herausfordernden Ertragsziele zur umfassenden Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung erreichen." Die Lösung des Problems sehe so aus, dass die Anwendbarkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) auf die Anlagetätigkeit des Fonds insgesamt ausgeschlossen und durch speziellere Regelungen ersetzt werde. Nur für die Verwaltungstätigkeit des Fonds würden die Vorgaben der BHO mit einigen Ausnahmen auch weiterhin gelten. Der Fonds werde deshalb künftig einen Wirtschaftsplan in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch (HGB) aufstellen und auch die Jahres- und Vermögensrechnung nach BHO durch einen Jahresabschluss nach HGB ersetzen. Auf dieser Grundlage werde dann "eine Überleitungsrechnung in einen kameralistischen Haushaltsplan erstellt".

Rund 30 Prozent des Vermögens sollen in Beteiligungen investiert werden

Die Vorstandsvorsitzende des Fonds, Anja Minkus, hatte bereits Ende Oktober 2019 in einem Interview mit der Wirtschaftsagentur Bloomberg den verstärkten Einstieg ins Beteiligungsgeschäft ("private equity") angekündigt, nachdem zunächst fast nur Aktien und Anleihen gekauft wurden. Als Ziel nannte sie, rund 30 Prozent des Vermögens in dieser nicht börsennotierte Anlagekategorie zu investieren."Von den ursprünglich 24,1 Milliarden Euro haben wir bisher rund 11 Milliarden Euro investiert", erklärte sie damals. Bis zur Jahresmitte 2019 hatte der Fonds seinen Angaben zufolge 9,1 Milliarden Euro bzw. knapp vierzig Prozent des Gesamtvermögens angelegt.

 

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