Juni 2016

160607

ENERGIE-CHRONIK


Atomhaftungsgesetz wird erst noch überarbeitet

Die Bundesregierung übernimmt die Vorschläge, die ihr von der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) am 27. April unterbreitet wurden (160402). Am 1. Juni veröffentlichte sie eine Erklärung, wonach sie diese Empfehlungen in den Entwurf eines Nachhaftungsgesetzes einarbeiten wird, den sie im Oktober vorigen Jahres vorgelegt hat (151003). Mit diesem förmlichen Beschluß will sie den KKW-Betreibern signalisieren, daß sie ab diesem Datum mit einer entsprechenden Veränderung der Rechtslage zu rechnen haben. Der neu bearbeitete Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause abschließend beraten werden und in Kraft treten.

Nach Ansicht der Bundesregierung hat die Kommission "einen Weg für eine konsensuale und damit tragfähige Lösung aufgezeigt". Die Umsetzung dieser Empfehlungen müsse nun vor allem sicherstellen, daß auch abgespaltene Unternehmen und Unternehmensteile für Nachhaftungsverpflichtungen an den zu errichtenden öffentlich-rechtlichen Fonds haften. Gemäß den Empfehlungen der Kommission würden diese Nachhaftungsverpflichtungen allerdings nur solange bestehen bleiben, bis die KKW-Betreiber den sogenannten Risikozuschlag in Höhe von insgesamt 6,1 Milliarden Euro gezahlt haben (160402).

Gesetzentwurf nach der ersten Lesung vertagt

Der bisherige Gesetzentwurf (siehe Wortlaut) wurde vom Bundestag am 12. November 2015 in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Am 23. November führte der federführende Ausschuß für Wirtschaft und Energie eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen durch. Am 16. Dezember vertagte er jedoch die geplante Beratung mit den Stimmen von Union und SPD. Am 1. Juni 2016 verschob er die Beschlußfassung ein weiteres Mal mit der Begründung, daß erst noch die Empfehlungen der Kommission mit eingearbeitet werden müßten.

Die Oppositionsparteien protestierten beide Male. Die Fraktion der Linken erklärte, daß die Absetzung des Gesetzentwurfs den Stromkonzernen in die Hände spiele, die dabei seien, sich durch Umstrukturierung ihren Entsorgungsverpflichtungen zu entziehen.

 

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