Mai 2018

180509

ENERGIE-CHRONIK


E.ON muss Bußgeld wegen unerlaubter Werbeanrufe zahlen

Die Bundesnetzagentur hat dem E.ON-Vertrieb "E wie einfach" ein Bußgeld in Höhe von 140.000 Euro auferlegt, weil er zahllose Verbraucher mit unerlaubten Werbeanrufen belästigen ließ. Sie setzte damit ein Zeichen gegen diese und andere Methoden des Kundenfangs, wie sie in der Branche gang und gäbe sind, aber gern auf die externen Dienstleister abgeschoben werden, die das unsaubere Geschäft besorgen. "Wir gehen weiter konsequent gegen Unternehmen vor, die beim Telefonvertrieb auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtswidrige Methoden einsetzen", versicherte Behördenchef Jochen Homann. "Bußgelder schrecken dabei Unternehmen nicht nur direkt aufgrund ihrer Höhe ab, sondern schädigen langfristig auch deren Ansehen."

Angebliche Einwilligungen waren nur vorgetäuscht

Nach Feststellung der Bundesnetzagentur hatten Call-Center im Auftrag des E.ON-Vertriebs bundesweit Verbraucher angerufen, um für einen Wechsel des Strom- oder Gasanbieters zu werben. Diese Anrufe erfolgten ohne die dafür notwendige Einwilligung der Betroffenen, die oft hartnäckig und gegen ihren erklärten Willen immer wieder kontaktiert wurden. "E wie einfach" und die beauftragten Call-Center behaupteten zwar, sie hätten von verschiedenen Adressenhändlern Einwilligungsdatensätze bezogen, die angeblich bei Online-Gewinnspielen zustande gekommen waren. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben jedoch, dass die Angerufenen an den Gewinnspielen überhaupt nicht teilgenommen hatten und deshalb auch kein Werbeeinverständnis erteilen konnten. Außerdem waren die Einwilligungstexte zu unkonkret abgefasst, um Grundlage rechtmäßiger Werbeanrufe zu sein.

Der E.ON-Stromvertrieb hatte dieses Vorgehen als Auftraggeberin der Werbeanrufe über einen Zeitraum von fast drei Jahren hinweg zugelassen. Nachdem immer mehr Verbraucher sich deshalb beschwerten, leitete die Bundesnetzagentur umfangreiche Ermittlungen ein. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

"Die Verantwortung ist nicht auf Subunternehmer übertragbar"

"Unternehmen, die Telefonwerbung in Auftrag geben, sind selbst dafür verantwortlich, dass für jeden Anruf eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen vorliegt", stellte Homann fest. "Die Verantwortung ist nicht auf Subunternehmer übertragbar. Auftraggeber, die die für sie durchgeführten Telefonmarketing-Maßnahmen nicht hinreichend kontrollieren, müssen also auch künftig mit hohen Bußgeldern rechnen."

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