Mai 2018 |
180502 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die wichtigsten Punkte der von Gazprom zugesagten Verpflichtungen hat die EU-Kommission in dieser Grafik zusammengefasst. |
Die EU-Kommission hat das Kartellverfahren gegen die russische Gazprom, das sie vor drei Jahren eröffnete (150401), am 24. Mai förmlich beendet. Sie akzeptiert damit die von Gazprom gemachten Zusagen, die im wesentlichen bereits vor einem Jahr im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden (170405). Auf die ursprünglich angedrohte Geldbuße in Milliardenhöhe wird verzichtet. Die Kommission kann nun jedoch von dem Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von bis zu zehn Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes verlangen, falls es einer dieser Verpflichtungen nicht nachkommt, ohne einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften feststellen zu müssen.
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, muss Gazprom eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, mit denen die freie Lieferung von Erdgas zu Wettbewerbspreisen in ganz Mittel- und Osteuropa sichergestellt werden soll. Diese Verpflichtungen gelten acht Jahre. In ihrer endgültigen Fassung (PDF) berücksichtigen sie die Rückmeldungen, die von Regierungen, nationalen Wettbewerbsbehörden, Gasgroßhändlern, Branchenverbänden und Wissenschaftlern zur ursprünglichen Version (PDF) eingegangen sind.
Die EU-Kommission verdächtigte Gazprom, eine umfassende Strategie zur Abschottung der Gasmärkte in acht Mitgliedstaaten zu verfolgen (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn) sowie fünf dieser Länder überhöhte Gaspreise in Rechnung zu stellen. Mit den jetzt erwirkten Zusagen sieht sie diese Bedenken ausgeräumt. Die Gazprom-Kunden in Mittel- und Osteuropa bekämen damit ein wirksames Instrument an die Hand, mit dem sie sicherstellen können, dass sie Wettbewerbspreise zahlen, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. "Die Sache ist damit aber noch nicht erledigt – heute beginnt lediglich die Durchsetzung der Gazprom auferlegten Verpflichtungen."