Dezember 2014

141204

ENERGIE-CHRONIK


Bund will weitere Milliarden für Wärmedämmung ausgeben

Das Bundeskabinett beschloß am 3. Dezember den "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz", den Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vom November 2013 vereinbart haben (131101). Das Papier sieht im wesentlichen die "energieffiziente Sanierung" von Altbauten vor. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der nachträglichen Fassaden-Dämmung, deren Umweltnutzen sehr umstritten ist und die sich wirtschaftlich in der Regel sowieso nicht rentiert.


Anfang Dezember beleuchtete "Der Spiegel" den fragwürdigen Umweltnutzen und die mangelnde Rentabilität der nachträglichen Fassaden-Dämmungen. Das Magazin beschrieb ferner, wie durch die "energetische Gebäudesanierung" die Mieten steigen und bisher erschwinglicher Wohnraum vernichtet wird – und das alles mit Milliarden an Steuergeldern.

Das sogenannte CO2-Gebäudesanierungsprogramm, für das die staatseigene KfW-Bank bisher jährlich 1,8 Milliarden Euro an Kredithilfen bereitstellt, soll auf zwei Milliarden aufgestockt werden. Ferner sollen private Haus- und Wohnungseigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, die Kosten von "energetischen Sanierungsmaßnahmen" künftig von der Steuer absetzen können. Offenbar geht die Bundesregierung davon aus, daß die dadurch entstehenden Steuerausfälle größtenteils von den Bundesländern getragen werden. Auf dieser Basis wollte bereits die schwarz-gelbe Bundesregierung vor vier Jahren die steuerliche Absetzbarkeit der Wärmedämmung bei Altbauten ermöglichen (100902), war damit aber am Widerstand des Bundesrats gescheitert (110803).

Um Haus- und Wohnungseigentümer von den Vorteilen einer "energetischen Sanierung" zu überzeugen, wird ab März 2015 der Zuschuß für eine einschlägige "Vor-Ort-Beratung" von 50 auf 60 Prozent erhöht. Die Obergrenze der förderfähigen Beratungskosten beträgt 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Wirtschaft unterschreibt wieder mal eine unverbindliche Selbstverpflichtung

Bestandteil des "Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz" ist eine Vereinbarung, die am selben Tag das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium mit Verbänden und Organisationen der Wirtschaft unterzeichneten. Das Papier sieht vor, daß die Wirtschaftsverbände bis 2020 die Einführung von 500 sogenannten Energieeffizienz-Netzwerken organisieren, denen jeweils acht bis 15 Unternehmen angehören. Der Effizienzgewinn soll sich aus dem Erfahrungsaustausch ergeben, der innerhalb dieser Netzwerke unter Assistenz von Energieberatern stattfindet. Verbindliche Maßnahmen und Ziele sind nicht vorgesehen. Dennoch geht die Bundesregierung davon aus, daß so bis zu 75 Petajoule an Primärenergie bzw. fünf Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart werden.

Im Grunde handelt es sich bei dieser "Initiative Energieeffizienz-Netzwerke" um eine Neuauflage oder Fortführung jener Selbstverpflichtung zur CO2-Minderung, die von der Wirtschaft erstmals Mitte der neunziger Jahre abgegeben wurde. Als Gegenleistung verzichtete damals die Bundesregierung aus Union und FDP auf die Einführung einer CO2-Steuer (960304). Im Jahr 2001 war diese Selbstverpflichtung erneuert und noch erweitert worden, um der rot-grünen Bundesregierung einen ähnlichen Kuhhandel im Streit um die KWK-Förderung zu ermöglichen (010501). Nachweisbare Auswirkungen auf den tatsächlichen CO2-Ausstoß der deutschen Wirtschaft hatten diese unverbindlichen Absichtserklärungen nicht (040201, 040303).

Treibhausgas-Emissionen sollen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken

Zusammen mit dem "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz" verabschiedete das Bundeskabinett ferner ein "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" und den "Ersten Fortschrittsbericht zur Energiewende". Das Aktionsprogramm Klimaschutz wirkt wie eine redundante Ausgabe des Aktionsplans Energieeffizienz, die mit einigen Bestandsaufnahmen und Absichtserklärungen versehen wurde, um den anderslautenden Titel zu rechtfertigen. Der Fortschrittsbericht zur Energiewende enthält dagegen statistische Daten für längere Zeiträume, die von Nutzen sein können.

Nach Ansicht von Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) können durch dieses Aktionsprogramm in den nächsten Jahren bis zu 78 Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart werden. Es sei das "umfangreichste Maßnahmenpaket, das je eine Bundesregierung zum Klimaschutz vorgelegt hat". Dadurch werde der Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 sinken. Andernfalls hätten es höchstens 35 Prozent sein können.

 

Links (intern)

Links (extern, ohne Gewähr)