Juni 2014

140607

ENERGIE-CHRONIK


EU-Minister einigen sich auf Biosprit-Anteil von 7 Prozent

Der EU-Ministerrat einigte sich am 13. Juni auf eine Begrenzung des Anteils von Biokraftstoffen aus Nahrungsmittelpflanzen. Er berücksichtigt damit den Änderungsvorschlag, den die EU-Kommission im Oktober 2012 vorgelegt hat, um die nachteiligen Folgen der Erzeugung von Biokraftstoffen aus Weizen, Mais, Soja oder Raps zu mildern (121005). Allerdings wollen die Energieminister den Anteil der Biokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen nur auf sieben Prozent reduzieren, während die Kommission eine Begrenzung auf fünf Prozent am gesamten Treibstoffverbrauch vorgeschlagen hat. Das liegt am Widerstand vor allem osteuropäischer Länder, die Nachteile für ihre Agrarindustrie befürchten. Aus deren Sicht ist bereits die Deckelung von sieben Prozent unzumutbar. Bei einer ersten Verhandlungsrunde im Ministerrat im Dezember 2013 war es deshalb noch zu keiner Einigung gekommen. Bevor der jetzt erzielte Kompromiß wirksam werden kann, muß ihm noch das Europäische Parlament zustimmen. Dieses hat sich im September 2013 für eine Quote von sechs Prozent ausgesprochen.

Anbau von Energiepflanzen auf Äckern soll gebremst werden

Ursprünglich wollte die Kommission pauschal vorschreiben, daß bis 2020 in allen Mitgliedsstaaten einen Mindestanteil von zehn Prozent Biosprit am Benzin- und Dieselverbrauch erreicht wird (070102). Die im April 2009 erlassene Erneuerbaren-Richtlinie (090614) modifizierte dieses Ziel dahingehend, daß der Energieverbrauch im Verkehrssektor "zu zehn Prozent durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt" werden müsse. Faktisch konnte das aber nur mittels Biosprit gelingen, und hier hatte die Kommission die negativen Auswirkungen zu wenig bedacht, obwohl es schon vor dem Inkrafttreten der Richtlinie nicht an Warnungen fehlte (080506). Landwirtschaftliche Anbauflächen sind nun mal weder in Europa noch in anderen Teilen der Erde beliebig vermehrbar, wenn man nicht die Abholzung von Wäldern sowie andere Schäden für Umwelt und Klima in Kauf nehmen will. Ihre Zweckentfremdung für den Anbau von Energiepflanzen bewirkt unter anderem eine Verschärfung der Nöte in der dritten Welt. Die Rodung von Regenwäldern macht außerdem den CO2-Minderungseffekt der Biokraftstoffe wieder zunichte. Im EU-Vokabular wird dieser Sachverhalt inzwischen als "indirect land use change" (ILUC) bezeichnet. Als ILUC-unschädlich gelten nur noch Biokraftstoffe der sogenannten zweiten und dritten Generation, die nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen gehen.

Das Benzingemisch "E 10" wird bis heute von den meisten Autofahrern verschmäht

Blinden Übereifer zeigte auch die seinerzeitige Große Koalition, als sie noch vor Erlaß der EU-Richtlinie beschloß, daß Kraftstoffe bis 2020 zu 17 Prozent des Energieinhalts aus Biosprit zu bestehen hätten. Für Benzin wurde die Mindestbeimischung von fünf auf zehn und für Diesel von fünf auf sieben Volumenprozent erhöht (071204). Die geplante Verdoppelung der Beimischung von Biosprit zum Benzin mußte jedoch im April 2008 ausgesetzt werden, weil man die Zahl der Autos unterschätzt hatte, für die sich der neue Kraftstoff nicht eignete (080403). Erst drei Jahre später führte die schwarz-gelbe Bundesregierung das Kraftstoffgemisch "E10" mit doppelter Biosprit-Beimengung flächendeckend ein. Die "E 10"-Tanksäulen wurden aber von den meisten Autofahrern boykottiert, weil sie noch immer Motorschäden befürchteten. Sie tankten weiterhin die alten Benzin-Sorten mit nur fünf Prozent Beimengung an Ethanol und nahmen dafür sogar den höheren Preis für "Super" in Kauf (110307). Noch im vergangenen Jahr erreichte "E 10" nur einen Anteil von rund 15 Prozent am gesamten deutschen Benzin-Absatz.

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