Dezember 2007 |
071204 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskabinett verabschiedete am 5. Dezember ein umfassendes Gesetzgebungs-Paket,
das die am 23. August 2007 beschlossenen Eckpunkte zum Klimaschutz (070806)
in 14 Gesetze und Verordnungen umsetzt. Ein kleineres Paket mit weiteren Rechtsetzungsvorhaben
soll bis 21. Mai 2008 folgen. Damit soll es Deutschland bis zum Jahr 2020 gelingen,
den Ausstoß von Kohlendioxid gegenüber dem Basisjahr 1990 um 36 Prozent
zu reduzieren.
Das jetzt beschlossene erste Maßnahmenpaket umfaßt die folgenden 14 Vorhaben:
1. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Durch Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
soll bis 2020 der Anteil der KWK-Anlagen an der Stromproduktion von derzeit ca. 12
% auf ca. 25 % verdoppelt werden.
2. Stromzähler: Durch Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sollen
bei der Strommessung innovative Verfahren sowie lastabhängige, zeitvariable Tarife
ermöglicht und gefördert werden. Eine Verordnung zur Konkretisierung der
Anforderungen wird im Mai 2008 verabschiedet.
3. Heizwärmebedarf: Zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich
werden ab 2009 die diesbezüglichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(EnEV) um durchschnittlich 30 % verschärft. In einem zweiten Schritt (angestrebt
2012) sollen die Effizienzanforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung
angehoben werden.
4. Entstickung von Kraftwerken: Durch die 37. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV)
soll der Stickoxidausstoß neuer Kraftwerke weiter verringert werden.
5. Energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen: Die Bundesregierung will hier
mit guten Beispiel vorangehen, indem sie Leitlinien zur bevorzugten Beschaffung von
umweltfreundlichen und energieeffizienten Geräten und Dienstleistungen erläßt.
6. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Durch Novellierung des EEG will die Bundesregierung
den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von derzeit ca. 12 % auf
25 bis 30 % im Jahre 2020 erhöhen. Unter anderem sind höhere Vergütungen
für Offshore-Windparks und Geothermie-Kraftwerke vorgesehen (071205).
7. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Durch dieses neue Gesetz
soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung bis 2020
auf 14% steigen. Hierzu werden Pflichten für die Nutzung Erneuerbarer Energien
bei Neubauten festgelegt und das entsprechenden Förderprogramm aufgestockt.
8. Biogas: Durch Novellierung der Gasnetzzugangverordnung soll die Einspeisung von
Biogas in das Erdgas-Pipelinenetz erleichtert werden, so daß es nicht mehr hauptsächlich
am Ort der Herstellung genutzt werden muß. Bis 2030 soll so auf Erdgasqualität
gebrachtes Biogas ("Bioerdgas")10% des deutschen Gasverbrauchs decken.
9. Biokraftstoffe: Durch Änderung des Biokraftstoffquotengesetzes soll die Mindestbeimischung
von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel bis 2020 auf etwa 20 Volumenprozent bzw.
einen Energieanteil von 17% steigen.
10. Nachhaltigkeitsverordnung: Diese neue Verordnung soll sicherstellen, daß
bei der Erzeugung von Biomasse für Biokraftstoffe Mindestanforderungen an eine
nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und Mindestanforderungen
zum Schutz natürlicher Lebensräume erfüllt werden.
11. Kraftstoffqualitätsverordnung: Mit der Neufassung der Kraftstoffqualitätsverordnung
werden die Beimischungsgrenzen von Bioethanol in Ottokraftstoffen von bisher 5 auf
10 Volumenprozent und von Biodiesel im Dieselkraftstoff von bisher 5 auf 7 Volumenprozent
erhöht.
12. Hydrierungsverordnung: Durch Zulassung von biogenen Ölen, die gemeinsam mit
mineralölstämmigen Ölen in einem raffinerietechnischen Prozess hydriert
werden, wird die Einhaltung der erhöhten Beimischungsquoten zukünftig deutlich
erleichtert.
13. Umstellung der Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer wird im Mai 2008 so novelliert, daß
sich bei Neufahrzeugen die Steuer nach den Emissionen des Fahrzeugs statt wie bisher
nach dem Hubraum richtet.
14. Chemikalienklimaschutzverordnung: Durch diese neue Verordnung werden die Emissionen
fluorierter Treibhausgase aus mobilen und stationären Kühlanlagen durch
Vorschriften zu Dichtheit und Kennzeichnung der Anlagen und zu Rückgewinnung
und Rücknahme der eingesetzten Kältemittel verringert.
Das Kabinett hat bereits jetzt vereinbart, bis spätestens 21. Mai 2008 ein weiteres
Paket von energie- und klimapolitischen Maßnahmen zu beschließen, um sie
dem Bundesrat noch vor der Sommerpause 2008 zuzuleiten. Im Bereich der Strom- und
Gaswirtschaft gehört dazu eine weitere Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes,
die einen stabilen Stromnetzbetrieb und den reibungslosen Ausbau der Erneuerbaren
Energien sicherstellen soll. Unter anderem ist ein gebündeltes Zulassungsverfahren
für Seekabel zur Anbindung von Wind-Offshore-Anlagen vorgesehen.