Januar 2013 |
130113 |
ENERGIE-CHRONIK |
Parallel zu den dubiosen Praktiken von Internet-Stromanbietern (130112) bedienen sich Stromvertriebe immer wieder schmutziger Methoden beim Kundenfang an der Haustür. Besonders betroffen sind Stadtwerke, denen auf diese Weise unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Kunden abgeworben werden. Die Kundenwerbung erfolgt dabei meistens nicht durch die Konkurrenten selbst, sondern in deren Auftrag durch sogenannte Strukturvertriebe, die mit denselben Methoden Zeitschriften-Abos oder Versicherungsverträge verkaufen. Das befreit ansonsten seriös agierende Unternehmen allerdings nicht von der Verantwortung für das Verhalten der beauftragten "Drückerkolonnen". Seit Beginn der sogenannten Liberalisierung des Strommarktes hagelt es einstweilige Verfügungen, mit denen sich Versorger vor unlauteren Methoden zur Abwerbung von Kunden zu schützen versuchen.
So teilten die Stadtwerke Menden am 22. Januar mit, daß sie erfolgreich gegen die RWE Vertrieb AG wegen irreführender Werbung geklagt hätten. Im vergangenen Jahr habe der Energiekonzern wiederholt versucht, unter falschen Angaben Haustürgeschäfte mit Stadtwerke-Kunden in Menden zu tätigen. Mehrere "Außendienstmitarbeiter von RWE oder von RWE beauftragte Dienstleister" hätten dabei falsche Vergleiche zwischen Strom- und Gaspreisen der Stadtwerke Menden und dem Essener Versorger angestellt, um ihre Behauptung zu begründen, RWE sei günstiger. Nachdem die RWE Vertrieb AG auf eine Abmahnung nicht reagiert habe, sei ihr durch Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 15. Januar diese Vorgehensweise verboten worden.
Die Stadtwerke Menden haben außerdem ab sofort ihr Vertriebsgebiet auf die Nachbarstadt Balve erweitert, wo RWE der Grundversorger ist. "Damit geben wir den Balver Stromkunden die Gelegenheit, unerwartete Preiserhöhungen, wie beispielsweise der RWE zum 1. März, zu umgehen und Kosten zu sparen", erklärte Vertriebsleiter Philipp Haberle.
Die Mannheimer MVV Energie AG erwirkte vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen die Vattenfall Europe Sales GmbH und deren Dienstleister. Wie sie am 11. Januar mitteilte, hat sich ein im Auftrag von Vattenfall tätiger Vertreter eines Dienstleisters fälschlicherweise als Mitarbeiter von MVV Energie ausgegeben. Auch auf mehrfache Nachfrage des Kunden sei der Vertreter bei seiner falschen Aussage geblieben. Das Landgericht Mannheim habe Vattenfall und dem Dienstleister eine solche unwahre Aussage untersagt.
Die Energie Baden-Württemberg (EnBW), gegen deren Vertriebsmethoden die MMV Energie im vergangenen Jahr mit insgesamt fünf einstweiligen Verfügungen vorging (121121), warnte am 16. Januar ihrerseits öffentlich vor unlauteren Vertriebsmethoden für "SorglosStrom" der Energy2day GmbH. Mitarbeiter oder Dienstleister dieses Unternehmens würden offenbar immer wieder mit falschen oder irreführenden Behauptungen am Telefon und an der Haustür werben. Allein seit vergangenen Dezember habe man über 30 entsprechende Hinweise von Kunden erhalten. Die EnBW Vertrieb GmbH sei deshalb mehrfach und erfolgreich auf dem Rechtsweg gegen Energy2day vorgegangen.