Dezember 2001

011217

ENERGIE-CHRONIK


Einstweilige Verfügung gegen Stromwerbung von E.ON

Die E.ON-Werbekampagne für "MixPower" (011116, 010907) bleibt weiter umstritten. Am 7. Dezember teilte die Hansestrom GmbH mit, daß sie vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Kampagne erwirkt habe. Demnach darf E.ON unter anderem folgende Werbe-Aussagen nicht mehr wiederholen:

Die einstweilige Verfügung (AZ 406 O 183/01) verbiete E.ON ferner, mit einem "umweltorientierten" Strombezugsmodell zu werben, sofern es die Kernenergie miteinschließe.

Verwirrung um Umsetzung der Entscheidung

Zwischen den Gesellschaftern der Hansestrom GmbH kam es anscheinend zu Meinungsverschiedenheiten darüber, wie mit dem erwirkten Gerichtsentscheid zu verfahren sei. Der 1999 gegründete Stromhändler (990802) gehört zur Hälfte dem finnischen Fortum-Konzern (990906). Die andere Hälfte besitzt der Geschäftsführer Andreas Grigoleit. Während sich Grigoleit entschlossen zeigte, die E.ON-Werbekampagne in der bisherigen Form zu stoppen, bekundete der zweite Hansestrom-Geschäftsführer Matthias Grau sein Einverständnis mit der Fortführung der E.ON-Kampagne. Ein E.ON-Sprecher teilte mit, Hansestrom habe zugesichert, keinerlei Ansprüche aus der einstweiligen Verfügung geltend zu machen. Dem widersprach wiederum Grigoleit.

Laut "Spiegel" (17.12.) konnten mit der aufwendigen Werbekampagne für "MixPower" bisher bundesweit weniger als tausend Kunden gewonnen werden. Nach dem offenkundigen Mißerfolg der Kampage stehe nun bei E.ON die gesamte Werbestrategie zur Diskussion.