November 2000 |
001112 |
ENERGIE-CHRONIK |
Wie die local energy GmbH am 17.11. mitteilte, hat sie vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen zwei Werbeaussagen der Yello Strom GmbH erwirkt. Yello darf demnach nicht mehr versprechen: "Wer bis zum 31.12.2000 zu Yello wechselt, spart ein Jahr lang die Ökosteuer". Ferner beanstandete das Gericht die Aufforderung "Bis zum 31.12.2000 wechseln - 1 Jahr lang den günstigen Strompreis sichern", weil Yello sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit einer Preisanpassung vorbehalte. Local energy dient seit einem Jahr zwanzig Stromversorgern in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg als Dachmarke (siehe 991112). Yello hat Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt (Handelsblatt, 20.11.).
Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen dürfen
weiterhin "HochrheinStrom" anbieten. Die NaturEnergie
AG (000415 u. 990524)
hatte beim Landgericht Freiburg eine einstweilige Verfügung
gegen die Verwendung dieses Begriffs beantragt, weil er den Verbrauchern
suggeriere, die Stadtwerke würden ihren gesamten Strom aus
Wasserkraftanlagen am Hochrhein beziehen. Die Stadtwerke argumentierten
damit, dass sich der Name "HochrheinStrom" lediglich
auf die Region beziehe. Die NaturEnergie AG will die Entscheidung
vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe anfechten (ZfK, 14.11.).