November 2000

001112

ENERGIE-CHRONIK


Yello darf nicht die Einsparung der Stromsteuer versprechen

Wie die local energy GmbH am 17.11. mitteilte, hat sie vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen zwei Werbeaussagen der Yello Strom GmbH erwirkt. Yello darf demnach nicht mehr versprechen: "Wer bis zum 31.12.2000 zu Yello wechselt, spart ein Jahr lang die Ökosteuer". Ferner beanstandete das Gericht die Aufforderung "Bis zum 31.12.2000 wechseln - 1 Jahr lang den günstigen Strompreis sichern", weil Yello sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit einer Preisanpassung vorbehalte. Local energy dient seit einem Jahr zwanzig Stromversorgern in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg als Dachmarke (siehe 991112). Yello hat Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt (Handelsblatt, 20.11.).

Streit um "HochrheinStrom"

Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen dürfen weiterhin "HochrheinStrom" anbieten. Die NaturEnergie AG (000415 u. 990524) hatte beim Landgericht Freiburg eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung dieses Begriffs beantragt, weil er den Verbrauchern suggeriere, die Stadtwerke würden ihren gesamten Strom aus Wasserkraftanlagen am Hochrhein beziehen. Die Stadtwerke argumentierten damit, dass sich der Name "HochrheinStrom" lediglich auf die Region beziehe. Die NaturEnergie AG will die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe anfechten (ZfK, 14.11.).