Dezember 2001 |
011225 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Hamburgischen Elekctricitäts-Werke (HEW) erwirkten am 14. Dezember eine einstweilige Verfügung gegen die Riva AG. Dem Stromvertrieb und seinen Mitarbeitern wird damit verboten, sich als HEW-Mitarbeiter auszugeben oder in sonstiger Weise den Anschein zu erwecken, mit der HEW zusammenzuarbeiten. Nach HEW-Angaben hatten sich über hundert Kunden über Riva-Werber beschwert, die sie mit dubiosen Praktiken zum Lieferantenwechsel veranlassen wollten. Bei der Vielzahl von bekanntgewordenen Täuschungsversuchen sei zu vermuten - so die HEW - , daß diese Praktiken von den Riva-Werbern systematisch eingesetzt würden. Die Riva AG wies die Vorwürfe zurück. Sie sieht darin "Abwehrmaßnahmen eines Altversorgers gegen die Erfolge eines neuen Anbieters".
Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) stellte im Dezember Strafantrag gegen die Riva AG, weil ihre Mitarbeiter oder Vertriebspartner sich gegenüber Verbrauchern weiterhin als Mitarbeiter der EnBW ausgeben würden. Der Stromvertrieb verstoße damit gegen eine einstweilige Verfügung vom 10. September 2001, die ihn unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 500.000 Mark zur Unterlassung solcher Praktiken verpflichte.
Die Riva AG ist der Ableger eines US-amerikanischen Unternehmens (000414) und schon wiederholt durch unseriöse Praktiken beim Stromvertrieb an der Haustür aufgefallen (000317, 001018).