Oktober 2000 |
001018 |
ENERGIE-CHRONIK |
Auf Antrag der Bewag erließ das Landgericht
Berlin am 13.10. eine einstweilige Verfügung gegen die Riva
Energie AG (000414). Laut Bewag haben
Mitarbeiter bzw. Vertriebspartner des Unternehmens mehrfach den
Eindruck zu erwecken versucht, sie kämen im Auftrag der Bewag.
Unter Vortäuschung falscher Tatsachen seien so Kunden für
Stromlieferverträge mit der Riva Energie AG gewonnen worden.
Am 25.10. warnte die EnBW-Vertriebsgesellschaft ebenfalls vor
Mitarbeitern oder Vertriebspartnern der Firma Riva, die sich als
Mitarbeiter der EnBW ausgegen hätten. Der in Essen ansässige
Stromvertrieb ist schon mehrfach durch Beschwerden über unzulässige
Geschäftspraktiken aufgefallen (000317).