Oktober 2000

001018

ENERGIE-CHRONIK


Bewag und EnBW warnen vor Riva-Werbern

Auf Antrag der Bewag erließ das Landgericht Berlin am 13.10. eine einstweilige Verfügung gegen die Riva Energie AG (000414). Laut Bewag haben Mitarbeiter bzw. Vertriebspartner des Unternehmens mehrfach den Eindruck zu erwecken versucht, sie kämen im Auftrag der Bewag. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen seien so Kunden für Stromlieferverträge mit der Riva Energie AG gewonnen worden. Am 25.10. warnte die EnBW-Vertriebsgesellschaft ebenfalls vor Mitarbeitern oder Vertriebspartnern der Firma Riva, die sich als Mitarbeiter der EnBW ausgegen hätten. Der in Essen ansässige Stromvertrieb ist schon mehrfach durch Beschwerden über unzulässige Geschäftspraktiken aufgefallen (000317).