September 2011 |
110907 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Monopolkommission hält es ökonomisch für falsch, Netzengpässe allein durch den Bau neuer Hochspannungsleitungen beseitigen zu wollen. Sie befürchtet, daß die dadurch entstehenden Kosten höher als der Nutzen sein könnten. In ihrem dritten Sondergutachten nach § 62 EnWG , das sie am 13. September vorlegte, schlägt sie ersatzweise die Einführung von mindestens zwei Preiszonen in Deutschland vor. Kraftwerke und Stromhändler könnten dann ihre Lieferungen nicht mehr von jedem beliebigen Punkt aus zum selben Preis ins Transportnetz einspeisen. Vielmehr würde der zu transportierende Strom zusammen mit der verfügbaren Transportkapazität versteigert. Bei Engpässen zwischen den Preiszonen würden so Stromlieferungen von außen teuerer als solche Einspeisungen, die innerhalb der Preiszone erfolgen. Durch diese Preisdifferenzen sollen Kraftwerksbetreiber veranlaßt werden, neue Anlagen bevorzugt an den Schwerpunkten des Verbrauchs zu errichten. Der Bau neuer Transportleitungen zur Heranführung des Stroms von verbrauchsfernen Kraftwerken könnte so vermieden und die Netzstabilität erhöht werden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der im übrigen das Sondergutachten der Monopolkommission begrüßte, legte in diesem Punkt entschiedenen Widerspruch ein: "Der BDEW kann in einer möglichen Aufteilung der Preiszone in Deutschland keine Alternative zum Netzausbau erkennen", erklärte er am 13. September. "Eine Aufteilung würde die Liquidität des deutschen Stromgroßhandels reduzieren und die Wettbewerbssituation deutlich verschlechtern." (Siehe Hintergrund)
Die übrigen Punkte im Gutachten der Monopolkommission überraschen weniger. So stellt sie fest, daß durch den deutschen Alleingang des Kernkraftausstiegs "die Risiken für die Netzstabilitäten national und auch europaweit vergrößert, aber die Restrisiken für die Kernenergienutzung kaum reduziert" würden. Deutschland habe damit seine Stellung als Stütze der Versorgungssicherheit im europäischen Verbund verloren, was auch für die Nachbarländer problematisch werden könne. Der von der Bundesregierung geplante Ausstieg aus der Elektrospeicherheizung bis 2020 (081212) sei insofern fraglich, als gerade diese Heizungen vor dem Hintergrund der zunehmenden Einspeisung von Wind- und Solarstrom zur Entlastung des Stromnetzbetriebs dienen könnten. Den mittlerweile verwirklichten Netzregelverbund (100301) hält sie für unzureichend, weil er nicht verhindern könne, daß ein Gegeneinanderregeln als "Teil einer bewußten Strategie von Übertragungsnetzbetreibern" stattfindet.
Die Monopolkommission bekräftigt ihr hinreichend bekanntes neoliberales Credo, wonach es eine überholte Vorstellung sei, "daß der Staat im Rahmen der Daseinsvorsorge als Unternehmer tätig werden muß". Entsprechend verfolgt sie die Rekommunalisierung der Stromversorgung mit großer Skepsis. Die von den Kommunen verlangten Konzessionsabgaben hält sie für überhöht und für eine "erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung". Erneut behauptet sie, daß das EEG keinen eigenständigen Beitrag zum Klimaschutz mehr leiste, weil "aus ordnungspolitischer Sicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz und auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vor dem Hintergrund des europäischen Zertifikatehandels redundant sind".
Preiszonen könnten "Stromautobahnen" vermeiden helfen(siehe oben) Der Vorschlag der Monopolkommission zur Einführung von zwei Preiszonen im deutschen Transportnetz (siehe oben) erinnert an die beiden Handelszonen, die vor elf Jahren in Deutschland eingeführt wurden und schon nach einem halben Jahr wieder verschwanden (siehe ENERGIE-WISSEN). Das zusätzliche Transportentgelt, das damals beim Überschreiten des "Stromäquators" fällig wurde, diente allerdings nicht dem Engpaß-Management. Es war lediglich eine von zahlreichen Schikanen, die sich die Verbundunternehmen ausgedacht hatten, um Wettbewerber zu behindern. Der BDEW, dessen Vorgänger VDEW damals die Einführung der Handelszonen und andere Schikanen der sogenannten Verbändevereinbarungen verteidigte, will nun von dem ähnlich klingenden Vorschlag der Monopolkommission gar nichts wissen. In der Tat verträgt sich die Einführung von mehreren Preiszonen schlecht mit dem Ziel eines möglichst unbeschränkten Stromhandels, dem bisher auch der Netzausbau untergeordnet sein sollte. Zudem erweckt der Vorschlag den Eindruck, als ob er das Gefüge der Stromwirtschaft, dessen "Deregulierung" bereits jetzt einen ungeheuren Regulierungsaufwand erfordert (110602), nur noch weiter komplizieren würde. Er ist aber insofern bemerkenswert, als er die durch die Liberalisierung des Strommarktes entstandenen technischen Probleme nicht durch den Bau neuer "Stromautobahnen", sondern durch ein wirtschaftliches Korrektiv zu mindern versucht. Die zunehmende Einspeisung von Strom aus Windkraftanlagen, die vor allem in Norddeutschland errichtet wurden, ist eben nicht der einzige Faktor, der das Netz aus dem Lot zu bringen droht. Generell gibt es für Kraftwerksbetreiber keine Notwendigkeit und keinen Anreiz mehr, ihre Erzeugungsanlagen verbrauchsnah zu errichten. Im früheren System der integrierten Stromversorgung war es dagegen technisch wie ökonomisch zwingend, Kraftwerksbau und Netzplanung aufeinander abzustimmen. Mit der "Liberalisierung" des Strommarktes entfiel diese Gesamtverantwortung. Die Kraftwerksbetreiber können nun ihre Anlagen unter reinen Kostengesichtspunkten errichten. Wenn dadurch Netzprobleme entstehen, braucht sie das nicht zu kümmern. Der Bau der erforderlichen "Stromautobahnen" ist Sache der Netzbetreiber. Und diese können die Kosten über die Netzentgelte auf die Verbraucher weiterwälzen. Die Rendite bleibt ihnen garantiert (110906). Sie wird sogar umso größer, je mehr Geld in den Netzausbau gesteckt werden muß. Weder Kraftwerks- noch Netzbetreiber haben somit ein natürliches Interesse, unnötigen Aufwand für den Netzausbau zu verhindern. Hinzu kommt ein massives Interesse der beiden großen Netzausrüster Siemens und ABB, die am Bau neuer "Stromautobahnen" für das herkömmliche Netz oder neuer Strecken für die Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGÜ) enorm verdienen können. Die sogenannten Dena-Studien über den notwendigen Ausbau der Transportnetze zur Bewältigung der im Norden konzentrierten Windstromeinspeisung (101101, 050201) sind deshalb mit großer Vorsicht zu betrachten. Sie wurden nicht von einer unabhängigen Instanz erstellt, wie das Etikett "Deutsche Energie-Agentur" suggeriert, sondern von Netzbetreibern, Branchenverbänden und branchennahen Experten. Dasselbe gilt für den Ausbau der Transportnetze auf europäischer Ebene, wie er von der EU-Kommission betrieben wird (110204, 101104). Auch diese Pläne vermengen energiepolitische Notwendigkeiten mit ungebremsten Profitinteressen von Kraftwerksbetreibern, Stromhändlern, Netzbetreibern und Anlagenlieferanten. Die politischen Gremien sind weder willens noch in der Lage, beides zu trennen. Wie gering der Sachverstand an der Spitze der Kommission ist, hat EU-Energiekommissar Günther Oettinger mehrfach demonstriert (101217, 110115). (siehe hierzu auch 111011 und Hintergrund)
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