November 2001 |
011102 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der siebte Weltklimagipfel in Marrakesch einigte sich am 10. November auf ein umfassendes gesetzliches Regelwerk zur Durchsetzung des Kyoto-Protokolls, das 1997 auf dem dritten Weltklimagipfel beschlossen worden war (971215). Damit kann das Protokoll von den beteiligten Staaten ratifiziert werden und eventuell noch vor dem Welt-Umweltgipfel im September 2002 in Johannesburg in Kraft treten. Die EU hat bereits angekündigt, die Ratifizierungsurkunden noch vor dem Johannesburger Umweltgipfel zu hinterlegen (011004).
Wie schon beim sechsten Nachfolgetreffen der Klima-Rahmenkonvention von Rio (010703) mußten die Fortschritte auf dem Weg zur Ratifizierung des Abkommens mit inhaltlichen Abstrichen an den Klimaschutz-Zielen erkauft werden. Vor allem Japan und Rußland blockierten zeitweilig eine Verständigung. Sie machten sich dabei den Umstand zunutze, daß nach dem Rückzug der USA (010303) das Kyoto-Protokoll nur mit ihrer Zustimmung in Kraft treten kann. Japan erreichte eine Abschwächung der Sanktionsmaßnahmen bei Nichteinhaltung von Reduktionszielen. Rußland darf sich mehr als doppelt soviel Waldfläche als Klimaschutzbeitrag anrechnen lassen, als dies noch im Juli auf dem sechsten Nachfolgetreffen in Bonn beschlossen worden war. Es verfügt damit über günstige Voraussetzungen für den Handel mit Emissionsrechten, der ebenfalls zu den Vereinbarungen von Marrakesch gehört.
Im Kyoto-Protokoll verpflichten sich die Industrieländer, ihre Treibhausgasemissionen zwischen 2008 und 2012 insgesamt um mindestens fünf Prozent gegenüber 1990 zu senken. Ihm Rahmen der EU-Gesamtlast von durchschnittlich acht Prozent hat sich Deutschland verpflichtet, den Ausstoß der sechs wichtigsten Treibhausgase um 21 Prozent zu senken.