Mai 2024 |
240510 |
ENERGIE-CHRONIK |
Nach Beginn der Ausschreibungen war die Photovoltaik-Nachfrage (weiß) sieben Jahre lang regelmäßig höher als das Angebot (blau). Die Kurve der bezuschlagten Strommengen (rot) deckte sich deshalb bis ins Frühjahr 2022 fast genau mit der blauen Angebotskurve. Das änderte sich jedoch 2022: Weil die Nachfrage dem stark erhöhten Photovoltaik-Angebot plötzlich nicht mehr zu folgen vermochte, blieben zwei Auktionen deutlich unterzeichnet. Nachdem dann der wunde Punkt erkannt und durch eine EEG-Änderung behoben worden war, ging die Gebotskurve fast durch die Decke. – Die Zahlen zu dieser Grafik sowie weitere Angaben sind der Tabelle zum Photovoltaik-Segment 1 zu entnehmen. |
Im zweiten Anlauf ist es der Bundesnetzagentur (BNA) nun doch gelungen, die Ausschreibungsmengen für Photovoltaik des Segments 1 (Freiflächen) kräftig zu erhöhen, ohne dass es deshalb mangels Nachfrage zur einer Unterzeichnung des Angebots kommt. "Die Ausschreibung ist weiterhin von einer sehr hohen Beteiligung geprägt", konstatierte BNA-Präsident Klaus Müller zufrieden, als er das Ergebnis der jüngsten Auktion bekanntgab, die zum 1. März stattfand. "Seit vier Runden übersteigt die eingegangene Gebotsmenge deutlich das ausgeschriebene Volumen. Trotz der gestiegenen Ausschreibungsmengen zeigt sich ein stabiler Wettbewerb in diesem Segment."
Das war zunächst anders, als die Behörde ab März 2021 – damals noch unter Müllers Vorgänger Homann – die bisherigen Ausschreibungsmengen des PV-Segments 1 mehr als verdoppelte. Fatalerweise musste zugleich aufgrund des novellierten § 37b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes der höchstzulässige Gebotswert von 7,50 auf 5,90 Cent pro Kilowattstunde herabgesetzt werden: Nach einem kurzen Anstieg sank deshalb die Anzahl der Gebote kontinuierlich. Im März 2022 lag sie nur noch ganz minimal über dem nochmals erhöhten Angebot, und die beiden folgenden Auktionen im Juni und November blieben stark unterzeichnet.
Parallel dazu entstand ein ähnliches Mißverhältnis zwischen erhöhtem Angebot und ungenügender Nachfrage im Photovoltaik-Segment 2, also bei den Dachanlagen (221212). Und auch bei der Windkraft an Land blieben die letzten drei von insgesamt fünf Auktionen des Jahres 2022 deutlich unterzeichnet (221213). Der gemeinsame wunde Punkt war offenbar, dass die vom EEG vorgeschriebenen Höchstwerte nicht den tatsächlichen Herstellungs- und Finanzierungskosten der Anlagen gerecht wurden. Der Bundestag ermächtigte deshalb kurz vor Jahresende 2022 die Bundesnetzagentur in § 85 des EEG, die vorgesehenen Höchstwerte der Ausschreibungen um bis zu 25 Prozent zu erhöhen (221213). Für das Photovoltaik-Segment 1 bedeutete dies grünes Licht für eine Wiederanhebung des bisherigen Höchstsatzes von 5,90 auf 7,37 Cent pro Kilowattstunde.
Und siehe da: Mit der Ausschreibung vom 1. März 2023 setzte eine starke Überzeichnung ein. Obwohl das Angebot aller drei Auktionen des Jahres nochmals stark erhöht wurde und um ungefähr zwei Drittel größer war als 2022, wurde es von der Nachfrage bis zum 3,4-fachen übertroffen. Man durfte gespannt sein, wie lange diese massive Überzeichnung anhalten würde.
Nun liegt das Ergebnis vor: Mit 2.230.736 Kilowattstunden war das Angebot bei der ersten der drei Ausschreibungen des Jahres 2024 so groß wie nie zuvor. Dem standen Gebote im Umfang von 4.099.767 Kilowattstunden gegenüber, also noch immer gut vier Fünftel mehr. Der durchschnittliche Zuschlagswert, der bei der März-Ausschreibung des Vorjahrs noch 7,03 Cent/kWh erreichte, ist seitdem kontinuierlich gesunken und beträgt nur noch 5,11 Cent/kWh. Der neue zulässige Höchstwert von 7,37 Cent/kWh hat also seinen Zweck erreicht, ohne selber in Anspruch genommen zu werden, wie das bei unterzeichneten Ausschreibungen sehr schnell der Fall ist. Im langjährigen Mittel der insgesamt 34 Photovoltaik-Auktionen seit Beginn der Ausschreibungen im April 2015 lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 5,79 Cent pro Kilowattstunde.
Das mit weitem Abstand größte Zuschlags-Volumen entfiel wie in den Vorrunden auf Gebote für Standorte in Bayern (806 MW, 156 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (221 MW, 17 Zuschläge) und Niedersachsen (199 MW, 20 Zuschläge). Die meisten Zuschläge gingen an Projekte, die auf Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen geplant sind (141 Zuschläge mit insgesamt 1.058 MW). Das zweithöchste Zuschlagsvolumen entfällt auf Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten (127 Zuschläge mit 792 MW). Diese Flächen sind landwirtschaftlich nur eingeschränkt nutzbar und eignen sich daher besonders für die Errichtung von Photovoltaikanlagen.